Donnerstag, 17.05.2012
08.09.2010
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AUTOHAUS SteuerLuchs

Abgrenzungsbuchungen – Grundvoraussetzung für aussage­kräftige Auswertungen

Viele Zahlungen fallen nur einmal im Jahr an, betreffen aber das ganze Jahr. Spätestens zum III. Quartal sollten Sie dafür sorgen, dass in Ihrer Buchhaltung die Abgrenzungsbuchungen erfasst sind. Noch besser wäre es, wenn solche Abgrenzungen bereits kontinuierlich monatlich erfolgen!

Das hat zwei Vorteile:
- die monatlichen Auswertungen sind aussagefähiger
- das Ergebnis "Dezember" wird nicht durch aperiodische Buchungen "vernichtet"

In der Finanzbuchhaltung ist unter der Abgrenzungsbuchung eine zeitliche Zuordnung von Aufwand und Ertrag zu verstehen. Das Ziel dabei ist es, die Kosten auf die Monate zu verteilen, in denen sie tatsächlich verursacht wurden. In der Praxis erfolgen Auszahlungen oft nicht in den Perioden, in denen sie wirtschaftlich entstanden sind (z. B. Zahlungen der Versicherungsbeiträge). Grenzt man solche Geschäftsvorfälle nicht ab, können die wirtschaftlichen Zahlen der einzelnen Monate nur bedingt miteinander verglichen werden und das Ergebnis ist nicht aussagekräftig oder verfälscht.

Zum Beispiel fällt ein Teil des Personalaufwands nicht jeden Monat an. Damit die Zahlung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds die betreffenden Monate nicht überproportional belasten, sind diese Sonderzahlungen anteilig über das ganze Jahr zu verteilen und entsprechend abzugrenzen.

Beispiel:

Weihnachtsgeld für die Belegschaft in Höhe von 12.000,00 Euro wird im Dezember ausgezahlt.

Buchung Januar bis November:
Gehaltsaufwand 1.000,00 Euro an sonstige Verbindlichkeiten 1.000,00 Euro

Buchung im Dezember:
Gehaltsaufwand 1.000,00 Euro
an Sonstige Verbindlichkeiten 11.000,00 Euro an Bank 12.000,00 Euro

Weitere Beispiele abzugrenzender Geschäftsvorfälle:
- Abschreibungen auf das Anlagevermögen
- Miet-, Strom-, Wasser-, Gasaufwand, der evtl. viertel-, halb- oder jährlich zu bezahlen ist
- Zinsaufwand, wenn die Zinsabrechnungen nicht monatlich erstellt werden
- Versicherungen/Beiträge
- Jahresabschlusskosten
- Altersteilzeitrückstellung
- Pensionsrückstellung
- Bonusgutschriften

Fazit: Ein wirtschaftlicher Vergleich der einzelnen Monate ist nur dann aussagekräftig, wenn die Aufwendungen und Erträge den Zeiträumen zugerechnet werden, in denen sie auch tatsächlich entstanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn monatlich entsprechende Abgrenzungsbuchungen vorgenommen werden.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

 
 

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