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GVO 2012
ACEA will Kündigungsfrist in den Verträgen regeln
ACEA-Justiziar Marc Greven kann sich vorstellen, dass auch die Schirm-GVO eine befriedigende Lösung für die Kfz-Branche sein kann. Auf einer Podiumsdiskussion zur Zukunft des Autovertriebs nach Auslaufen der Kfz-GVO sagte er heute in Brüssel: "Es gibt nicht nur einen Weg, um den Wettbewerb zu sichern." Die Regelungen zu Ersatzteilen und der Zugang zu den technischen Informationen könnten auch außerhalb der Kfz-GVO Platz finden. Bei den Händlerschutzbestimmungen bot er an, dass mit den Herstellern ein "Code of Conduct" (Verhaltenskodex, Anm. d. Red.) vereinbart werden könne. Außerdem wären die Hersteller bereit, das Recht der Händler bei Streitigkeiten aus dem Händlervertrag einen Schiedsrichter anrufen zu können sowie eine Mindestkündigungsfrist in die Händlerverträge aufzunehmen. Cecra-Präsident Jürgen Creutzig bezeichnete dieses Vorgehen als "nicht ausreichend". Ein "Code of Conduct" sei lediglich eine Empfehlung und biete keine Sicherheit. Außerdem könne man nicht sicher sein, dass sich die Hersteller an die Empfehlung ihres Verbandes hielten, ergänzten andere Diskussionsteilnehmer. Creutzig forderte: "Wir brauchen Stabilität und Kontinuität. Die Balance zwischen Hersteller und Handel schützt auch den Verbraucher." (dp)
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(Foto: Cecra)
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