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Änderungen bei Insolvenzverfahren geplant
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant Medieninformationen zufolge mehrere Änderungen bei Insolvenzverfahren. Eigentümer von Unternehmen sollen bei drohender Firmeninsolvenz künftig einige Rechte einbüßen, wie die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Mittwoch) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf von Leutheusser-Schnarrenberger berichtet. Andererseits sollen von der Insolvenz bedrohte Firmen mit einem verbesserten Sanierungsverfahren künftig leichter aus der Misere herauskommen können, wie das "Handelsblatt" (Mittwoch) berichtet.
Laut "FAZ" soll gegen den Willen der Eigentümer beispielsweise eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals beschlossen werden können. Auch könnten Forderungen von Gläubigern in Anteile an der Krisenfirma umgewandelt werden. Die Finanzmarktkrise habe gezeigt, dass eine Sanierung von Unternehmen häufig Eingriffe in die Rechte der Anteilsinhaber erfordere, begründet das Ministerium die Pläne laut dem Bericht.
Die Justizministerin orientiere sich am US-Insolvenzrecht (Chapter 11), heißt es. Das Grundrecht auf Eigentum werde nicht verletzt. Denn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschränke sich die schützenswerte Rechtsposition der Unternehmenseigner auf den restlichen Vermögenswert. Zur Abwehr von Störerstrategien sei ein "Obstruktionsverbot" vorgesehen.
An der vor elf Jahren in Kraft getretenen Insolvenzordnung sehe Leutheusser-Schnarrenberger erheblichen Reformbedarf, heißt es in dem Bericht. Das geltende Recht lege der frühzeitigen Sanierung zahlreiche Hindernisse in den Weg. In der Vergangenheit hätten einige Unternehmen sogar ihren Sitz nach England verlegt, da Geschäftsleitung und Gläubiger dort in einer Insolvenz mehr Mitwirkungsrechte hätten.
Eigenverwaltung soll verbessert werden
Gleichzeitig will Leutheusser-Schnarrenberger laut "Handelsblatt" erreichen, dass betroffene Firmen so früh wie möglich Insolvenzanträge stellten. Als Anreiz plane das Bundesjustizministerium eine stark verbesserte Eigenverwaltung. Bei der Eigenverwaltung bleibt das alte Management unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters am Ruder. (dpa)
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(Foto: www.leutheusser-schnarrenberger.de)
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