Donnerstag, 09.02.2012
20.03.2009
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Recht & Steuern

AGG – Auswirkungen auf das Einstellungsverfahren

Auch zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sollten Arbeitgeber weiterhin sämtliche Abläufe im Unternehmen genau unter die Lupe nehmen. Einer solchen kritischen Prüfung ist dabei u.a. auch das Einstellungsverfahren zu unterziehen, da das AGG bei Verletzungen Schadenersatzansprüche vorsieht. Auf AUTOHAUS Online gibt Ihnen unser qualifiziertes Autorenteam u.a. Tipps, wie Sie Stellenanzeigen benachteiligungsfrei formulieren und auf welche Ausschreibungsfloskeln Sie besser verzichten sollten. Klicken Sie rein: www.autohaus.de/karriere In unserem Karriereportal finden Sie neben der Rubrik Bewerbungstipps auch einen umfangreichen Stellenmarkt, Artikel zum Thema Managementwissen und allerlei Nützliches rund um das Thema Recht & Steuern.

 
 
 

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