Donnerstag, 17.05.2012
07.12.2011
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AUTOHAUS SteuerLuchs

Alle Jahre wieder … Das Testament

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und für viele stellt sich wieder einmal die Frage: Ist es nicht an der Zeit, ein Testament aufzusetzen oder das bestehende Testament zu ändern? Die wichtigsten Voraussetzungen für ein nicht notarielles Testament sind, dass es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist! Eigenhändige Niederschrift bedeutet, dass der Testierende den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand selbst schreiben muss. Folglich ist ein Schriftstück, das per Computer oder Schreibmaschine geschrieben wurde, niemals ein formwirksames Testament.

Die zweite wichtige Voraussetzung ist die Unterschrift unter das Testament. Für die Unterschrift genügt grundsätzlich ein kennzeichnender individueller Schriftzug. Dieser sollte aber idealerweise den Vor- und Familiennamen des Unterzeichnenden enthalten. Zu beachten ist weiterhin, dass die Unterschrift eine Abschlussfunktion hat, d. h. sie muss am Ende des Testaments stehen und nach außen verkörpern, dass das Testament abgeschlossen ist. Diese Abschlussfunktion dient dem Schutz des Testaments vor nachträglicher Ergänzung oder Veränderung. Jeder nicht unterschriebene Nachsatz oder Zusatz nach der Unterschrift ist sonst nicht mehr vom Testament umfasst.

Wichtiger Hinweis: Unterschreiben Sie jeden Zusatz, jedes "Post Scriptum" oder jedes "Sternchen", mit dem in den Testamentstext verwiesen wird, mit einer eigenen Unterschrift. Nur dann ist die Abschlussfunktion gewahrt und der zusätzlich erklärte Wille wird formwirksamer Bestandteil des Testaments. Weiterhin ist zu empfehlen, dass das Testament auch Ort- und Zeitangaben beinhaltet. Zwar ist dies vom Gesetzeswortlaut nur eine Sollvorschrift, jedoch empfiehlt es sich, Ort und Zeit anzugeben, um eventuellen Beweisschwierigkeiten – Welches Testament ist das Neueste? – entgegenzutreten. Wenn Sie diese Hinweise beachten, steht einer formwirksamen Testamentserrichtung nichts mehr im Wege.

Tipp: Lassen Sie sich für die Errichtung Ihres Testaments von einem „Fachmann“ (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar) beraten, denn es kommt auf ganz viele Formalien an. Sonst kann es passieren, dass das von Ihnen Gewollte nicht umsetzbar ist und eine andere Erbfolge eintritt.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

 
 
 

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