Im Streit über Sinn und Unsinn von Beilackierungen in angrenzende Bauteile stärkt das Allianz-Zentrum für Technik mit ihrer aktuellen Stellungnahme zum Thema nachhaltig die Position des Lackierfachbetriebes. "In den wenigsten Fällen" sei dagegen "der Sachverständige, der das Fahrzeug besichtigt, gelernter Lackierer".
"Sachverständiger kann keine sachgerechte Entscheidung treffen"
Da der Sachverständige zudem den konkreten Lackaufbau des Unfallfahrzeuges und weitere grundlegende Parameter nicht kenne, sei es ihm auch "nicht möglich", die im konkreten Falle erforderlichen Ableitungen herzustellen, um auf einer gesicherten Basis eine "sachgerechte Entscheidung zu treffen".
Die einzelnen Aussagen sind für die Allianz auch vor dem Hintergrund sehr bemerkenswert, als sie mit gut 420 hauseigenen Sachverständigen nicht nur den mit Abstand größten SV-Pool in der deutschen Kfz-Assekuranz unterhält, sondern im Marktvergleich damit auch durchaus Organisationsstärke besitzt.
Wann geht alles "auf Stoß", wann ins Nachbar-Bauteil?
Das Allianz Zentrum für Technik hat nach eigenen Angaben in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass das Beilackieren "ein fachgerechtes Instandsetzungsverfahren zum Farbtonangleich" darstellt. Eingesetzt werde das Verfahren vom Lackierer immer dann, wenn eine Übereinstimmung des Farbtons anders nicht zu erreichen ist. Die Entscheidung über die Anwendung treffe der ausführende Lackierfachmann fallspezifisch im Reparaturprozess anhand des angefertigten Musterbleches. So stellt er sicher, dass der Kunde fachlich einwandfrei und wirtschaftlich bestmöglich bedient wird.
In einer aktuellen Pressemitteilöung heißt es dazu weiter: "Während eine Reparaturlackierung eine gleichmäßige Beschichtung der zur Reparatur anstehenden Fläche ist, ist die Beilackierung ein Verfahren mit einem Übergang. Sie wird bei 2- und 3-Schicht-Lackierungen angewandt, falls anders eine Übereinstimmung des Farbtons nicht erreichbar ist. Beim Beilackieren zur Anpassung des Farbtons und Effektes wird der Basislack über die eigentliche Schadstelle hinaus auslaufend gespritzt und das gesamte Teil bzw. die davon betroffenen Teile vollständig mit Klarlack überlackiert. Bei Teilen, die keine direkte Abgrenzung besitzen, z.B. eine eingeschweißte Seitenwand am Übergang C-Säule- zum Dach, kann auch der Klarlack auslaufend gespritzt werden. Bei 3-Schicht-Lackierungen mit Vorlack wird dieser ebenfalls auslaufend gespritzt."
"Beilackierung nur, wenn Farbtonübereinstimmung anders nicht möglich ist"
Das Verfahren der Beilackierung stelle immer dann eine sinnvolle Reparaturlösung dar, wenn eine Übereinstimmung des Farbtons anders nicht erreichbar ist. In diesem Fall sei also ein Eingriff über die Schadenstelle hinaus die "bestmögliche Wahl" zur Sicherstellung einer fachgerechten und wirtschaftlichen Reparatur. "Kann der Farbton auf Stoß gespritzt werden, ist eine Beilackierung nicht sinnvoll, da sie den Eingriff in den Originalzustand unnötig erweitern würde", so das AZT. Die Entscheidung, welches Verfahren zur Anwendung kommt, treffe deshalb der Lackierer "schadenspezifisch anhand des angefertigten Musterbleches während der Reparatur".
"Beraten und nicht im Kaffeesatz lesen"
Derzeit gebe es etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Markt. Angesichts dieser Vielfalt "können theoretische Rückschlüsse und pauschale Annahmen zur Erforderlichkeit einer Beilackierung, wie sie derzeit diskutiert werden, der tatsächlichen Situation im Schadenfall nicht gerecht werden", ist man im AZT überzeugt. "Die Entscheidung über die Erforderlichkeit einer Beilackierung muss der ausführende Lackierer anhand des Musterbleches treffen, der Sachverständige hat Beraterfunktion. Eine Vorwegnahme der Entscheidung wäre Kaffeesatzleserei", wird Dr. Christoph Lauterwasser, der Leiter des Allianz Zentrum für Technik, sogar noch deutlicher. (wkp)
In der Downloadbox unter diesem Artikel finden sie
- die offizielle Stellungnahme des Allianz Zentrum für Technik zum Thema "Beilackierung im Schadenfall"
- die Pressemitteilung "Beilackierung immer öfter erforderlich" des Zentralverbands Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF)
Reinhard Bauer
Frank Oesterle
Sachverständigenbüro Diefenthal
Frank Oesterle
Sachverständigenbüro Diefenthal
Frank Oesterle
D.Buschhorn
R. Rossrucker
D.Buschhorn
Uwe Klose
Ralf Graf
Anderson
Ralf Vietzke
Frankj Oesterle