Europa-Parlament: Almunia verteidigt GVO-Pläne

06.05.2010 18:35 Uhr
Joaquin Almunia
© Foto: EU-Kommission

Trotz der Bedenken des Kfz-Gewerbes und des Europäischen Parlaments werden die Brüsseler Wettbewerbshüter an ihrem Vorschlag zur Neuregelung der Kfz-GVO festhalten und sich sukzessive aus der Regulierung des NW-Verkaufs in Europa zurückziehen.

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia hat die bekannten Brüsseler Pläne zur Neuregelung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) verteidigt. Beim Neuwagenverkauf herrsche mittlerweile ein gesunder Wettbewerb im Sinne der Verbraucher, sagte Almunia am Donnerstag vor dem Europäischen Parlament laut Redetext. Spezifische Leitlinien seien deshalb nicht mehr nötig. Durch eine Reduzierung der Vertriebskosten könnten die Autohersteller ihre Wettbewerbsposition weiter stärken. Davon würden wiederum die Konsumenten profitieren.

Zu den kürzlich geäußerten Bedenken der EU-Parlamentarier bezüglich Mehrmarkenhandel und Händlerschutzbestimmungen (wir berichteten) sagte der Spanier: "Mehrmarkenhandel existiert – und wird auch weiterhin dort existieren, wo die Marktgegebenheiten danach verlangen." Dies sei in Ländern mit großen Händlern der Fall, die über entsprechende Kapazitäten verfügen, wie etwa in Großbritannien. Auch in strukturschwachen Gebieten werde es für einen Händler wirtschaftlich sinnvoll bleiben, verschiedene Marken zu verkaufen. Doch der Handel mit nur einer Marke sei auch heute noch das gängige Vertriebsmodell.

Almunia betonte, dass die Wettbewerbskommission auf die während der Konsultationsphase geäußerten Bedenken mit einer Reihe von Schutzklauseln für den Mehrmarkenhandel reagiert habe – obwohl die Hersteller immer öfter den Fahrzeugvertrieb in die eigene Hand nehmen würden. Als Beispiel für diese Entwicklung führte der oberste Wettbewerbshüter Deutschland an. Hier würden nur noch 67 Prozent der Neuwagen über das Händlernetz verkauft, vor Einführung der aktuellen Regelungen seien es etwa 90 Prozent gewesen.

Der Kommissar zeigte sich davon überzeugt, dass der neue Rechtsrahmen zum Vorteil des Verbrauchers sei. "Auch wenn Fahrzeughersteller in einer starken Geschäftsposition gegenüber dem Handel sind, herrscht zwischen den Marktteilnehmern ein scharfer Wettbewerb." Deshalb gebe es in der Kfz-Branche keinen Grund mehr, von den allgemeinen Regeln des Vertriebskartellrechts abzukommen.

Spät, aber rechtzeitig

Almunia kündigte wie erwartet an, dass die Nachfolgelösung zur bis zum Monatsende gültigen Kfz-GVO am 26. Mai präsentiert wird. Das Thema stehe an diesem Tag auf der Agenda des Kommissionstreffens, sagte er. (rp)

Die komplette Rede von EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia ist unten in der Downloadbox abrufbar.

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KOMMENTARE

Gernot Wiesinger

06.05.2010 - 19:45 Uhr

Wenn es, so ist es offenbar von der Fahrzeugindustrie gewollt, nur mehr werkseigene Vertriebsbetriebe (Händler ) geben wird und der private kleine und mittlere Handel "weggekauft " ist, wird es innerhalb der Markenbetriebe eines Herstellerkonzernes keinen Wettbewerb mehr geben, sondern nurmehr unter den Herstellern, wie schon jetzt. Das wird in jedem Fall zu höheren Endkundenpreisen führen, ausser aber die Herstellerwerke sehen vor , ihren eigenen Vertrieb im Einzelhandel mit Verlusten zu betreiben ! Werd glaubt.....


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