Dienstag, 07.02.2012
23.07.2010
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Schadenersatzforderungen

Anwalt will gütliche Einigung mit VW

Im Streit um Schadenersatzforderungen an VW nach der gescheiterten Übernahme durch Porsche strebt der Klägeranwalt eine außergerichtliche Einigung an. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (Freitag). Entsprechende Anträge von insgesamt 12 Investmentfonds wolle die Münchner Anwaltskanzlei CLLB bis spätestens Anfang September bei dem Freiburger Anwalt und Vermittler Franz Ritter einreichen. "Wenn es dort keine Einigung gibt, dann werden wir klagen", sagte CLLB-Anwalt Franz Braun der Zeitung.

Die Anwälte argumentieren, nicht nur Porsche habe Anleger getäuscht, als das Unternehmen während der versuchten VW-Übernahme bestritt, eine 75-Prozent-Mehrheit anzustreben. Auch VW sei dies vorzuhalten. Sowohl der damalige Porsche-Chef Wendelin Wiedeking als auch Porsche-Miteigentümer Ferdinand Piëch waren zu der Zeit Mitglieder des VW-Aufsichtsrats - ihr Wissen sei deshalb auch dem Wolfsburger Konzern zuzurechnen. VW äußerte sich nicht offiziell zu der Angelegenheit. VW-Chef Martin Winterkorn hatte sich Anfang der Woche aber gelassen gezeigt.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetzes ist ein Unternehmen verpflichtet, Insider-Informationen, die das Unternehmen unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Dem Anwalt zufolge hätte VW deshalb bekanntgeben müssen, dass Porsche eine 75-Prozent-Mehrheit habe erwerben wollen. Derzeit ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart in dem Fall.

Porsche hatte sich mit schwer durchschaubaren Aktiengeschäften 2008 die Mehrheit an Volkswagen gesichert. Als der Sportwagenbauer überraschend bekanntgab, unter anderem über Optionskonstruktionen einen Anteil von mehr als 70 Prozent an Volkswagen zu kontrollieren, stieg die VW-Aktie zeitweise auf bis zu 1.000 Euro - und sackte später ab. Letztlich scheiterte aber die Übernahme und Porsche soll nun schrittweise in den VW-Konzern integriert werden. (dpa)

 
 
 

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