Anwohner können künftig bei den Behörden einen Aktionsplan zur Verringerung der Umweltbelastung durch Feinstaub erzwingen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab mit dieser Entscheidung am Freitag einem Münchner Recht. Der Kläger wollte Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Münchner Mittleren Ring zu erstellen. Landes-Umweltminister Otmar Bernhard (CSU) sieht trotz des Urteils keinen Handlungsbedarf, weil es in allen bayerischen Städten mit hoher Belastung inzwischen Aktionspläne gebe. Dem Urteil zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten in einem solchen Aktionsplan keine Maßnahmen ergreifen, damit die Feinstaub-Grenzwerte nicht überschritten werden. Nötig sei lediglich, die Überschreitung der Grenzwerte "auf ein Minimum" zu verringern. (Rechtssache C- 237/07). Der Kläger Dieter Janecek hatte in dem Rechtsstreit "kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen" verlangt, damit die maximal zugelassenen 35 Überschreitungen des festgelegten Wertes von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft pro Jahr eingehalten werde. Janecek ist Geschäftsführer der bayerischen Grünen und wohnt direkt an der Landshuter Allee, die Teil des Mittleren Rings ist. Die Straße gehört zu den bundesweit am stärksten belasteten Straßen. Janecek wertete die EuGH-Entscheidung als "großen Erfolg". Europaweit könnten die Bürger nun ihren Anspruch auf sauberere Luft durchsetzen. Die Deutsche Umwelthilfe sprach von einem "Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem". Sie will nun in Eilverfahren in verschiedenen Städten für die Umsetzung des EuGH-Urteils sorgen.
EuGH: Anwohner können Aktionsplan gegen Feinstaub einklagen
Europaweit können Bürger jetzt ihren Anspruch auf sauberere Luft durchsetzen. Dem Gericht zufolge müssen Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, die Überschreitung der Grenzwerte "auf ein Minimum" zu verringern.
Hubertus P. Mayerhuber