Donnerstag, 17.05.2012
31.07.2009
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GVO 2010

ATU informiert über Garantieanspruch

Am 22. Juli 2009 hat die europäische Kommission ihre Optionen für die Zeit nach Auslaufen der GVO 2002 am 31. Mai 2009 bekannt gegeben. Darin heißt es unter anderem: "Aber auch neuere Fragen, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben, wie missbräuchliche Gewährleistungspraktiken, mit denen unabhängige Werkstätten verdrängt werden sollen, finden Berücksichtigung." ATU beruft sich in einem Kundenbrief auf die GVO. Jeder ATU-Kunde bekommt seit einiger Zeit beim Werkstattbesuch mit der Rechnung ein Standardblatt ausgehändigt, in dem die Werkstattkette darauf hinweist, dass die "Herstellergarantie in jedem Fall erhalten bleibt, wenn eine Inspektion oder Wartung nicht in einer Vertragswerkstatt, sondern in einer markenungebundenen Werkstatt durchgeführt wird". ATU erfülle alle Vorgaben, die einen Erhalt der Herstellergarantie sicherten. Die Werkstattkette sah sich zu diesem Vorgehen veranlasst, da Zweifel aufgekommen seien, ob eine von ATU durchgeführte Inspektion oder Wartung den Verlust der Garantieansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller zur Folge haben könnte, heißt es in dem Brief. (hb/se) Den Kundenbrief von ATU finden Sie unten in der Download-Box.

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

03. August 2009 08:30
Heinz Reitzel meint:
Der Kundenbrief von A.T.U an die Kunden ist ja Schön und Gut.Übernimmt A.T.U auch nach ablauf der Garantie evtl.anfallende
Kulanz.Ich glaube nicht.Die soll dann der Markenhändler übernehmen.
Wir lehnen jegliche Kulanz dann ab.


01. August 2009 22:58
Franz Menebröcker meint:
Aber es sollte nicht verschwiegen werden, dass keine Kulanzansprüche (nach Ablauf der Garantiezeit)geltend gemacht werden können, wenn nicht alle Inspektionen bei herstellergebundenen Werkstätten durchgeführt wurden.


01. August 2009 09:40
Dirk Langenscheid meint:
Hallo Autohaus Online,

das ist ja alles gut und schön was ATU da sagt, sie verschweigen nur leider (für mich viel wichtig, da meistens Probleme nach der Garantiezeit auftretten), dass die Kulanzansprüche gegen einen Hersteller nicht mehr vorhanden sind. Kulanz gibt ein Hersteller nur wenn ALLE Inspektionen regelmäßig nach Herstellervorgaben bei einem Vertragshändler durchgeführt wurden. So mein Wissensstand.

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