Mittwoch, 08.02.2012
08.06.2009
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Luxusmarken-Handel

Auto-König meldet Insolvenz an

75 Jahre nach ihrer Gründung hat die Münchener Firma Auto-König am Donnerstag vergangener Woche Insolvenz beim Amtsgericht München angemeldet. Wie das Unternehmen am Montag mitteilte, sei man zu dem Schritt gezwungen worden, weil der Verkauf von Luxusfahrzeugen seit Beginn der Finanzkrise im Herbst 2008 dramatisch zurückgegangen sei. Bei einigen Marken sei der Absatz in der ersten Monaten im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 70 Prozent eingebrochen. Außerdem seien die Banken in der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht mehr bereit gewesen, die nötigen Liquiditätsmittel zur Verfügung zu stellen. "Die Insolvenz gibt mir die Möglichkeit, den gesunden und voll ausgelasteten Teil meines Unternehmens - die Werkstätten mit ihren erfahrenen Mitarbeitern - zu erhalten, den Verkauf neu zu strukturieren und damit auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten und zu sichern", erklärte Rüdiger Czakert, Inhaber und Geschäffsführer des Traditionshauses. "Ich sehe die Chance, die Firma Auto-König durch die Insolvenz auf neuer Basis durch die derzeitige Krise zu führen." Das Amtsgericht München hat Rechtsanwalt Axel W. Bierbach von der Münchener Rechtsanwalts-Kanzlei Müller-Heydenreich, Beutler & Kollegen am Freitag zum vorläufigen Insolvenzverwalter aller sechs operativen Gesellschaften der Auto König GmbH & Co KG bestellt. Seit Freitag fanden bereits mehrere Gespräche mit der Geschäftsführung des Unternehmens und mit Vertretern der Gläubiger statt. "Ich sehe gute Chancen, den Betrieb aufrecht erhalten zu können", sagte Bierbach am Montag. Die Löhne an die über 70 Mitarbeiter konnten bis einschließlich Mai ausbezahlt werden. Die Firma Auto-König mit vier Standorten in München und in Anzing bei München vertreibt die Marken Bentley, Bugatti, Ferrari, Lamborghini, Maserati, Morgan, Land Rover, Lotus und Rolls-Royce. (se)

 
 
 

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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

02. Oktober 2009 08:54
Oliver Jurmann meint:
Der Begriff "Insolvenz" heißt nicht gleich "Pleite". Dies wird immer wieder verwechselt. Stellt ein Unternehmen einen Insolvenzantrag, steht es zunächst unter "Gläubigerschutz". Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickelt. Der Insolvenzantrag/das -verfahren gibt dem Unternehmen eine Chance, z.B. mit Vermietern, Lieferanten, Banken, etc. neu zu verhandeln, neue, günstigere (Miet-)Verträge abzuschließen, Vergleiche auszuhandeln, profitable Unternehmensbereiche zu retten, etc. Der normale Betrieb kann in einer solchen Phase, wenn der verantwortliche Insolvenzverwalter "Licht am Horizont" erknennt, sogar oft ganz normal weitergeführt werden. Ich habe es bei einem Zulieferer auch schon erlebt, dass sich dieses Unternehmen aus der Insolvenzphase "wieder herausgesundet" hat. Hier wird dann die Insolvenz-Phase von Amts wegen wieder aufgehoben, die Geschäftsführung vom Insolvenzverwalter wieder an den/die bestellten Geschäftsführer zurückübergeben.


02. Oktober 2009 08:54
Oliver Jurmann meint:
Der Begriff "Insolvenz" heißt nicht gleich "Pleite". Dies wird immer wieder verwechselt. Stellt ein Unternehmen einen Insolvenzantrag, steht es zunächst unter "Gläubigerschutz". Dessen Zweck ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen oder die Situation geordnet abzuwickelt. Der Insolvenzantrag/das -verfahren gibt dem Unternehmen eine Chance, z.B. mit Vermietern, Lieferanten, Banken, etc. neu zu verhandeln, neue, günstigere (Miet-)Verträge abzuschließen, Vergleiche auszuhandeln, profitable Unternehmensbereiche zu retten, etc. Der normale Betrieb kann in einer solchen Phase, wenn der verantwortliche Insolvenzverwalter "Licht am Horizont" erknennt, sogar oft ganz normal weitergeführt werden. Ich habe es bei einem Zulieferer auch schon erlebt, dass sich dieses Unternehmen aus der Insolvenzphase "wieder herausgesundet" hat. Hier wird dann die Insolvenz-Phase von Amts wegen wieder aufgehoben, die Geschäftsführung vom Insolvenzverwalter wieder an den/die bestellten Geschäftsführer zurückübergeben.


26. September 2009 10:21
Thomas Renner meint:
Ich verstehe nicht wie ein Herr Czakert sein Unternehmen in die Insolvenz schicken kann und im gleichen Atemzug meint es ist eine neue Chance für die Firma? Ich dachte immer wenn eine Firma zahlungsunfähig ist gilt das für die ganze Firma und nicht nur für den schlechten Teil (hier Verkauf). Dann könnte ja jeder den schlecht laufenden Teil einer Firma insolvenz anmelden und den Profitbringer behalten. Wie ist das zu verstehen? Wird das Insolvenzverfahren nur zum Verschlanken(Mitarbeiterabbau) von Unternehmen benutzt? Das kann doch echt nicht sein.
Ich würde mich echt freuen, wenn mir diese Frage jemand beantworten könnte, damit ich solchen Meldungen (und Unternehmen) nicht mit Verachtung betrachten muss.
Vielen Dank
Gruss
Thomas Renner

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