Dienstag, 22.05.2012
17.11.2009
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Betrug

Autohändler muss ins Gefängnis

Das Landgericht Ravensburg hat am Montag einen 34-jährigen Internet-Autohändler wegen Millionenbetrugs im Zusammenhang mit dem Autohandel der ECZ GmbH in Tettnang zu sechs Jahren Haft verurteilt. Eine mitangeklagte 28-jährige Geschäftsführerin ist mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon gekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten mittels eines betrügerischen Schneeballsystems 418 Kunden um rund 4,6 Millionen Euro betrogen haben. Die Geschädigten, darunter Ärzte, Anwälte und Unternehmer, aber auch ein Staatsanwalt, ein Polizist und der Mitarbeiter eines großen Automobilwerks, seien bei der Schnäppchenjagd auf Internet-Lockangebote der im Bodenseekreis ansässigen Firma hereingefallen, berichtete die "Bönningheimer Zeitung". Die bestellten Autos waren an die Kunden im In- und Ausland in den meisten Fällen nicht geliefert worden. Dass die ECZ die Autos von einer Betriebsgesellschaft in Bruchsal als Mietfahrzeuge übernommen hatte, sei erst ans Licht gekommen, als das Unternehmen im Frühjahr 2008 pleite war. Da der verurteilte Autohändler seinerseits Anlagebetrüger zum Opfer fiel, hat die Staatsanwaltschaft weitere Verfahren wegen Millionenbetrugs gegen Mittäter angekündigt. Auch ein Autohändler aus Pforzheim sitze seit einigen Monaten in Untersuchungshaft, schrieb die "Bönningheimer Zeitung". Dem Urteil vorausgegangen war eine Absprache der Prozessparteien zur Verkürzung des Verfahrens. Sonst hätten hunderte Zeugen aus zahlreichen Ländern geladen werden müssen. Die am Montag gesprochenen Urteile sind bereits rechtskräftig. Beide Angeklagten verzichteten wie die Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel. (dpa/se)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

19. November 2009 22:08
Josef Bauer jun. meint:
Betrüger im Internet aufgesessen? Schade, denn solche Machenschaften werden erst durch gierige Schnäppchenjäger möglich. Es lebe der Wettbewerb. Grenzenloser Wettbewerb ist die beste Möglichkeit gewachsene Strukturen auszuhebeln und den Konzentrationsprozess zugunsten von Monopolisten oder unseriösen Anbietern zu verschieben.

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