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AUTOHAUS SteuerLuchs: Abgabefrist für die Künstlersozialabgabe beachten!

20.03.2013 12:30 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Zukünftig ist es vorgesehen, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die Be­triebsprüfung hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages fest integriert wird.

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Vielleicht wundern Sie sich, warum in ein Fachportal für die Automobilbranche ein Artikel über die Künstlersozialabgabe veröffentlicht wird. Die Künstlersozialabgabe betrifft Sie jedoch alle, es besteht eine gesetzliche Melde­pflicht!Zukünftig ist es sogar vorgesehen, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die Be­triebsprüfung hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages fest integriert wird.

Was ist die Künstlersozialabgabe überhaupt?

Die Künstlersozialkasse wurde zur Durchführung der Künstlersozialversicherung geschaffen und sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der ge­setzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Dafür wird die Künstlersozialab­gabe erhoben.

Wer ist abgabepflichtig?

Alle Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform sind abgabepflichtig:

  • typische Verwerter wie Verlage, Theater, Orchester, Werbeagenturen, etc.;
  • Unternehmen, die Werbung für ihr eigenes Unternehmen betreiben;
  • nach der Generalklausel jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich selbstän­dige künstlerische oder publizistische Leistungen für irgendwelche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will.

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?

Für das Jahr 2012 liegt der Abgabesatz bei 3,9 Prozent, für 2013 bei 4,1 Prozent.

Wie ermittelt sich die Künstlersozialabgabe?

Alle Zahlungen, die ein abgabepflichtiges Unternehmen im Laufe eines Jahres an selbstän­dige Künstler und Publizisten leistet, werden aufsummiert und mit dem jedes Jahr neu fest­gelegten Abgabesatz multipliziert. Hierbei ist zu beachten, dass auch alle Auslagen und Ne­benkosten, die einem Künstler erstattet werden, in die Berechnung mit einbezogen werden.

Bis wann läuft die Abgabefrist?

Jedes Unternehmen hat die Höhe seiner Abgabeschuld selbst zu ermitteln und spätestens bis zum 31. März des Folgejahres zu melden.

Ausnahmen:

Keine Künstlersozialabgabe fällt für Sie an, wenn die Leistung, z. B. durch eine Werbeagen­tur, die in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG betrieben wird, erbracht wird. In diesem Fall ist die Werbeagentur für die Abführung der Künstlersozialabgabe verantwortlich.

Beispiele für die Entrichtung einer Künstlersozialabgabe:

  • Erstellung einer Firmeninternetseite durch selbständigen Künstler
  • Erstmalige Erstellung von Briefpapier, Visitenkarten, etc.
  • Kauf von Kunstgegenständen (z. B. Plastiken) für Verkaufsräume
  • Kauf von Fotografien für Werbezwecke, etc.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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