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AUTOHAUS SteuerLuchs: Abgabefrist für Künstlersozialabgabe

12.03.2014 09:24 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Die Künstlersozialabgabe betrifft auch Kfz-Unternehmer, es besteht eine gesetzliche Meldepflicht. AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig beantwortet alle wichtigen Fragen.

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Vielleicht wundern Sie sich, warum auf einem Fachportal für die Automobilwirtschaft ein Artikel über die Künstlersozialabgabe veröffentlicht wird. Die Künstlersozialabgabe betrifft Sie jedoch alle, es besteht eine gesetzliche Meldepflicht! Zukünftig ist es sogar vorgesehen, dass die Prüfung der Künstlersozialabgabe in die Betriebsprüfung hinsichtlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages fest integriert wird.

Was ist die Künstlersozialabgabe überhaupt?
Die Künstlersozialabgabe wurde zur Durchführung der Künstlersozialversicherung geschaffen und sorgt dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. Dafür wird die Künstlersozialabgabe erhoben.

Wer ist abgabepflichtig?
Alle Unternehmer unabhängig von ihrer Rechtsform sind abgabepflichtig:

  • typische Verwerter wie Verlage, Theater, Orchester, Werbeagenturen usw.
  • Unternehmen, die Werbung für ihr eigenes Unternehmen betreiben
  • nach der Generalklausel jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen für irgendwelche Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit Einnahmen erzielen will.

Wie hoch ist die Künstlerabgabe?
Für das Jahr 2013 liegt der Abgabesatz bei 4,1 Prozent. Beachten Sie, dass der Abgabesatz für 2014 auf 5,2 Prozent erhöht wurde. 

Wie ermittelt sich die Künstlersozialabgabe?
Alle Zahlungen, die ein abgabepflichtiges Unternehmen im Laufe eines Jahres an selbständige Künstler und Publizisten leistet, werden aufsummiert und mit dem jedes Jahr neu festgelegten Abgabesatz multipliziert. Hierbei ist zu beachten, dass auch alle Auslagen und Nebenkosten, die einem Künstler erstattet werden, in jede Berechnung mit einbezogen werden. 

Bis wann läuft die Abgabefrist?
Jedes Unternehmen hat die Höhe seiner Abgabeschuld selbst zu ermitteln und spätestens bis zum 31. März des Folgejahres zu melden. 

Beispiele für die Entrichtung einer Künstlersozialabgabe:

  • Erstellung einer Firmeninternetseite
  • Erstmalige Erstellung von Briefpapier, Visitenkarten usw.
  • Kauf von Kunstgegenständen für Verkaufsräume
  • Kauf von Fotografien für Werbezwecke usw.
  • Entwurf einer Stellenanzeige

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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