Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler sind viele Steuerbescheide fehlerhaft. Das ist eine alarmierende Mitteilung zum Ende des Jahres. Obwohl Weihnachten ist, sollten die Steuerzahler dem Staat nichts schenken, sondern ihren Steuerbescheid vielmehr genau prüfen.
So gehen Sie vor, um Ihren Steuerbescheid auf Richtigkeit zu überprüfen:
1. Verwenden Sie genug Zeit für die Überprüfung. Sie dürfen nicht einfach davon ausgehen, dass das Finanzamt alle Daten aus Ihrer Erklärung eins zu eins in den Bescheid aufgenommen hat.
2. Vergleichen Sie die Beträge, die Sie erklärt haben mit den Beträgen in dem Steuerbescheid (wurden z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, etc. richtig angesetzt?).
3. Lesen Sie sich die Erläuterungen am Schluss des Bescheides durch. Hier wird erklärt in welchen Punkten das Finanzamt von Ihren Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist.
4. Was ist zu tun, wenn Sie Rechenfehler oder inhaltliche Fehler entdecken?
5. Legen Sie Einspruch ein. Beachten Sie aber, dass Sie zur Einspruchseinlegung nur einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids Zeit haben.
6. In einem Einspruchsverfahren wird der komplette Sachverhalt nochmal neu geprüft. So können z.B. auch fehlende Belege für Aufwendungen nachgereicht oder vergessene Angaben nachgeholt werden.
Tipp: Steuerzahler, die sich steuerlich beraten lassen, müssen daran denken, den Steuerbescheid rechtzeitig ihrem Berater zu übergeben. Und die Mühe lohnt sich. Nach Information des Bundes der Steuerzahler erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich 860 Euro pro Jahr Einkommensteuer erstattet. Da kann das Weihnachtsfest oder die Neujahrsfeier doch etwas größer ausfallen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ich freue mich darauf, Sie auch im neuen Jahr über aktuelle und interessante Themen zu informieren und Ihnen bei Fragen behilflich sein zu können.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de