-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Der Garten ruft – eine steuerliche Betrachtung

10.04.2013 08:00 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Auch wenn es noch nicht danach aussieht: Der Frühling kommt bestimmt. Wie Sie Gartenarbeit steuerlich geltend machen können, zeigt AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig.

-- Anzeige --

Sehnsüchtig wartet man drauf, dass die ersten Blumen im Garten sprießen. Gartenbesitzer wissen jedoch, dass der Frühling auch viel Arbeit mit sich bringt. Aber: Gartenarbeit kann steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Förderung der Gartenarbeit auf Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer beschränkt. Materialkosten inklusive der darauf entfallenden Mehrwertsteuer sind hingegen nicht begünstigt.

Achten Sie daher darauf, dass die Rechnung die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten gesondert von den Materialkosten ausweist. Weiterhin ist zwischen einmaligen Arbeiten wie der Gartengestaltung und wiederkehrenden Gartenarbeiten wie Rasenmähen zu unterscheiden.

Gartengestaltung:

Bei der Gartengestaltung können 20 Prozent der einmaligen Aufwendungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr, als Handwerkerleistungen (Dienstleistung ohne Material) nach § 35 a Abs. 3 EStG abgezogen werden. Dieser Abzugsbetrag kann sowohl für die erstmalige Neuanlage eines Gartens als auch für die Umgestaltung angesetzt werden.

Laufende Gartenpflege:

Aufwendungen wie Blumenpflanzen, Rasenmähen, Heckenschneiden usw. fallen als haushaltsnahe Dienstleistungen unter § 35 a Abs. 2 EStG. Bei diesen Gartenarbeiten können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Tipp:

Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie für obige Leistungen eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag überweisen. Bei einer Barzahlung entfällt die Steuerermäßigung!

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.