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AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS SteuerLuchs
Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam
Im AUTOHAUS SteuerLuchs vom 5. September 2012 haben wir darauf hingewiesen, dass man die Hotelrechnungen genau nachprüfen sollte, ob auf dieser eine Kulturförderabgabe ausgewiesen ist. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nämlich mit Urteil vom 11. Juli 2012 entschieden, dass die so genannte Bettensteuer für Dienstreisende verfassungswidrig ist.
Jetzt musste ich am eigenen Leibe erfahren, dass die Mühlen der Verwaltung sehr langsam mahlen. Ich hatte beruflich im Oktober 2012 in Köln zu tun und übernachtete dort. Auf meiner Übernachtungsrechnung wurde eine Kulturförderabgabe ausgewiesen. Diese ist jedoch für Dienstreisende nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verfassungswidrig. Als wir das Hotel auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen haben und um Erstattung ersuchten, wurden wir an die Stadt Köln verwiesen.
Köln war die erste Stadt, die sich durch Erhebung einer Bettensteuer hervortat. Mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Kölner Stadtverwaltung jedoch deutlich mehr Zeit.
Klickt man auf die Internetseite der Stadt Köln, wird unter einem aktuellen Hinweis aufgeführt, dass einerseits die Erhebung der Kulturförderabgabe bis zum Abschluss der Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 ausgesetzt wird, andererseits sind die Beherbergungsbetriebe weiterhin zur Zahlung der Kulturförderabgabe verpflichtet. Diese reichen die Kosten natürlich an den Kunden weiter. Weiterhin verweist die Stadt Köln darauf, dass sie voraussichtlich bis September 2012 eine Stellungnahme zu obigem Bundesverwaltungsgerichtsurteil hat. Von dieser ist jedoch im Internet bisher nichts zu finden. Zudem soll die Rückabwicklung der Kulturförderabgabe unbürokratisch ablaufen.
Kulturförderabgabe wird weiterhin erhoben
Von dieser unbürokratischen Lösung haben wir bisher nichts mitbekommen. Einerseits wird trotz der Verfassungswidrigkeit der Kulturförderabgabe diese weiterhin erhoben, andererseits ist der Erstattungsantrag der Stadt Köln alles andere als unbürokratisch. Mit Schreiben der Stadt Köln vom 23. Oktober 2012 wurden wir darauf hingewiesen, dass die Prüfung einer Erstattung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Bis Ende Dezember haben wir noch keinen positiven Bescheid erhalten.
Fazit: Rechnet man am Schluss Zeitaufwand, Ärger, Kosten, etc. zusammen, sind diese meist höher als die Erstattung der Kulturförderabgabe. Da ist der Köln-Marathon wohl schneller gelaufen, als dass eine Rückerstattung der Kulturförderabgabe erreicht wird.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
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