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AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
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Forderungsverjährung unbedingt vermeiden!
Die ersten Schneeflocken sind gefallen und das Jahr neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. Nun stellt sich für jeden Kaufmann unbedingt die Aufgabe, eine Liste seiner offenen Forderungen durchzusehen. Mit Ablauf des Jahres 2012 verjähren nämlich offene Forderungen aus dem Jahr 2009.
Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem die Forderungen entstanden sind. Dies bedeutet im Klartext, hat ein Autohändler am 15. Januar 2009 einen Satz Winterreifen an einen Kunden verkauft und bisher nicht abgerechnet, so hat er noch bis zum 31. Dezember 2012 Zeit diese offene Forderung einzutreiben.
Nach dem 31. Dezember 2012 können grundsätzlich offene Forderungen aus dem Jahr 2009 nicht mehr eingeklagt werden. Daher sollten Sie versuchen, den Ablauf der Verjährungsfrist hinauszuschieben. Hierzu ein paar Hinweise, wie Sie die Verjährung hemmen können:
Hinweis 1:
Schreiben Sie dem Schuldner einen Brief und stellen Sie klar, dass Sie Ihre Forderung geltend machen und auf Grund welchen Sachverhaltes die Forderung besteht. Lehnt daraufhin der Schuldner eine Zahlung ab, so ist vorerst die Verjährungsfrist angehalten.
Hinweis 2:
Die Verjährung wird weiterhin gehemmt, wenn Sie eine Klage über die offene Forderung erhoben haben oder dem Schuldner einen Mahnbescheid zugestellt haben.
Hinweis 3:
Am besten für Sie ist es, wenn Ihr Kunde die offene Forderung anerkennt und schriftlich erklärt, dass er sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird.
Tipp: Weisen Sie in jedem Fall Ihre Kunden darauf hin, dass noch offene Forderungen bestehen, so können Sie die Verjährung noch etwas hinauszögern. In schwierig gelagerten Fällen kontaktieren Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
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