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AUTOHAUS SteuerLuchs: Jahresendrallye an den Aktienmärkten?

23.10.2013 09:35 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Veräußerungsverluste aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer können nur noch bis zum Ende des Jahres 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen verrechnet werden.

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In Zeiten neuer Höchststände an den Börsen fragen sich viele Anleger, wie lange die Rallye noch andauert oder ob es Zeit ist, die Gewinne mitzunehmen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 verdient auch noch der Staat an den Aktienver­käufen mit.

Doch einige Anleger werden noch mit Grauen ein paar Jahre zurückdenken, an die Lehmann Brothers Pleite und die daraus resultierende Weltwirtschaftskrise. So manch ein Anleger wird aus dieser Zeit noch Verluste aus privaten Wertpapiergeschäften vor Einführung der Abgeltungssteuer haben.

Doch aufgepasst: Diese Veräußerungsverluste können nur noch bis zum Ende des Jahres 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen verrechnet werden.

Danach ist nur noch eine Verrechnung mit Gewinnen aus sonstigen Spekulationsgeschäften, wie Devisen, Edelmetalle oder Kunstgegenstände innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist möglich oder mit Gewinnen aus dem Verkauf nicht selbstgenutzter Immobilien.

Das Finanzamt verrechnet im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung die Altverluste mit Gewinnen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen. Hierzu müssen Sie Ihrem Finanzamt eine Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank vorlegen, aus der die dem Steuerabzug unter­liegenden Veräußerungsgewinne ersichtlich sind.

Tipp: Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, damit auf gar keinen Fall Verluste verloren gehen. Sie wollen doch dem Staat nichts schenken, oder?

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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