-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: My home is my castle

04.12.2013 08:29 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Wer träumt da nicht davon, sich in seinen heimischen vier Wänden einen Kamin einbauen zu lassen. Das Beste daran ist, dass Sie den Staat an Ihren Kosten beteiligen können!

-- Anzeige --

Der Winter steht vor der Tür und die Abende werden länger. Wer träumt da nicht davon, sich in seinen heimischen vier Wänden einen Kamin einbauen zu lassen und die Abende vor ei­nem prasselnden Kaminfeuer zu verbringen. Und das Beste daran ist, dass Sie den Staat an Ihren Kosten beteiligen können!

Nach § 35a Abs. 3 EStG sind Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Sie können im Rahmen Ihrer Einkom­mensteuererklärung jährlich bis zu 20 % der Arbeitskosten (nicht Materialkosten), maximal 1.200 EUR ansetzen.

Der Bundesfinanzhof hat nun entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung entschieden, dass in einem bestehenden Haushalt auch Neubaumaßnahmen bei den Handwerkerleistun­gen steuerlich absetzbar sind. Somit können Sie in Zukunft Kosten für z.B. den Einbau eines Kachelofens, Kamins oder einer Sauna, Kosten für die Erstellung von Garagen, Carports oder Gartenhäuschen oder Kosten für den Ausbau des Dachgeschosses steuermindernd ansetzen.

Das obige Urteil (Az.: VI R 61/10) wurde im Bundessteuerblatt veröffentlicht, somit ist diese Entscheidung in vergleichbaren Fällen von den Finanzämtern anzuwenden.

Beachte: Voraussetzung für den Ansatz in der Steuererklärung ist jedoch, dass Sie eine Rechnung erhalten und dass Sie den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überwiesen haben. Barzahlungen werden nicht akzeptiert!

Tipp: Erkennt das Finanzamt die Aufwendungen nicht an, dann legen Sie Einspruch ein und be­rufen sich in jedem Fall auf das obige Urteil. Sollte das Finanzamt Sie zur Rücknahme des Einspruchs wegen mangelnder Erfolgsaussichten drängen, dann beantragen Sie ein Ruhen des Verfahrens, bis zur Veröffentlichung eines neuen BMF-Schreibens bezüglich Handwer­kerleistungen. Dieses BMF-Schreiben ist seit einem Jahr angekündigt.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.