-- Anzeige --

AUTOHAUS SteuerLuchs: Schenkungsteuer – der Zehnjahreszeitraum

27.06.2012 10:05 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Bei jeder Schenkung ist die Zehnjahresfrist zu beachten, ansonsten kann es teuer werden! Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, wie der Zeitraum zu be­rechnen ist. AUTOHAUS SteuerLuchs erklärt die Details.

-- Anzeige --

In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen dargelegt, dass die Schenkung eine gute Alternative zur Erb­schaft ist, da nach Ablauf von zehn Jahren der Schenkungsteuerfreibetrag erneut entsteht. Besonders ärgerlich wäre es, wenn der Schenkungsteuerfreibetrag nur wegen eines Tages nicht er­neut entstehen würde und folglich die gesamte Schenkung schenkungsteuerpflichtig wäre.

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28. März 2012 klargestellt, wie der Zehnjahreszeitraum zu be­rechnen ist. Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde:

Am 31. Dezember 1998 wurde mit notariellem Vertrag die erste Schenkung vollzogen, am 31. Dezember 2008 die zweite. Bei der Festsetzung der Schen­kungsteuer für die zweite Schenkung berücksichtigte das Finanzamt die erste Schenkung aus dem Jahr 1998, da es der Meinung war, dass beide Schenkungen innerhalb von zehn Jahren erfolgten.

Der Bundesfinanzhof teilt die Meinung des Finanzamtes nicht. Für die Berechnung des Zehnjahres­zeitraumes nach § 14 Abs. 1 S. 1 ErbStG ist der Tag des Letzterwerbes entscheidend. Laut Juristen­deutsch ist Beginn des Zehn­jahreszeitraumes wegen der Rückwärtsberechnung der Tag des letzten Erwerbes. Ende des Zehnjah­reszeitraumes ist der Tag, welcher dem Tag nachfolgt, der dem An­fangstag entspricht.

Nun im Klartext: Im obigen Beispielsfall begann die Zehnjahresfrist am 31. Dezember 2008 um 24:00 Uhr zu laufen und endete am 1. Januar 1999 um 00:00 Uhr. Folglich lag die Schenkung vom 31. Dezember 1998 außer­halb des Zehnjahreszeitraums. Für die zweite Schenkung vom 31. Dezember 2008 stand wiederum der Schenkungsteuerfreibetrag zur Verfügung.

Tipp: Beachten Sie bei jeder Schenkung die Zehnjahresfrist, ansonsten kann es teuer werden!

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.