Ruft man die Internetseite der Deutschen Bundesbank am 9. Juli 2013 auf, so wird einem die verbleibende Zeit bis zur SEPA-Umstellung verdeutlicht: 206 Tage 14 Stunden 22 Minuten 20 Sekunden – die Uhr tickt. Ab dem 1. Februar 2014 werden von den Kreditinstituten nur noch Überweisungen und Lastschriften entgegengenommen, die den SEPA-Anforderungen entsprechen.
Entgegen der bisherigen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, betrifft die SEPA-Umstellung auch Ihr Unternehmen! Sie benötigen allein schon für Lohn- und Gehaltsauszahlungen an Ihre Mitarbeiter deren IBAN. Oder denken Sie an die Überweisung der Umsatzsteuer-Zahllast an das Finanzamt.
Was bedeutet SEPA überhaupt: SEPA bedeutet "Single Euro Payments Area" und hat die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs zum Ziel.
Was ändert sich für Sie?
Überweisungen:
Anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl wird zukünftig nur noch die IBAN verwendet. Bei Auslandsüberweisungen wird zudem die BIC benötigt.
SEPA-Lastschriftverfahren:
• Beantragen Sie bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikations-Nummer.
• SEPA-Lastschriftmandat: Alte schriftliche Einzugsermächtigungen Ihrer Kunden können weiterhin genutzt werden. Sie müssen Ihre Kunden aber schriftlich über die SEPA Umstellung informieren. Für neue Aufträge oder für Lastschriften im Abbuchungsverfahren müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat anfordern.
• "Pre-Notification": Die SEPA-Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich mitgeteilt werden.
TIPP: Passen Sie Ihre Rechnungsformulare und Briefköpfe an SEPA an, indem Sie Ihre IBAN angeben. Zudem konsultieren Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt. Diese können Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung unterstützen.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de