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AUTOHAUS SteuerLuchs: Vorsicht Falle nach Handelsregistereintragung

03.07.2013 13:00 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Rechnungen genau überprüfen: Unseriöse Anbieter versenden insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben an kleine und mittlere Unternehmen.

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Es ist seit einiger Zeit verstärkt zu beobachten, dass unseriöse Anbieter insbesondere nach Neueintragungen im Handelsregister rechnungsähnliche Schreiben vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen versenden, die ein Angebot zur Veröffentlichung von Unternehmensdaten in speziellen Internetverzeichnissen enthalten. 

Diese Schreiben sind dabei regelmäßig in einer Form gestaltet, die den Eindruck erwecken, es handele sich um eine behördliche Rechnung. Dabei spielt das zeitliche Moment eine entscheidende Rolle: Die zugrundeliegenden Daten werden von den Anbietern in der Regel den zuvor veröffentlichten Registerbekanntmachungen entnommen und der Versand der entsprechenden Schreiben erfolgt sodann zeitnah nach der Registereintragung. Den Schreiben beigefügt ist regelmäßig ein vorausgefüllter Überweisungsträger über die "Kosten der Veröffentlichung".

Nicht wenige Unternehmen haben auf diese Weise bereits die angeforderten Beträge, die regelmäßig zwischen 400 und 800 Euro liegen, zur Zahlung angewiesen. Die Durchsetzung von Rückforderungsansprüchen gestaltet sich allerdings regelmäßig äußerst kompliziert und langwierig.

Tipp: Schauen Sie sich jede Rechnung genau an und fragen Sie, wenn Sie sich nicht sicher sind, Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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KOMMENTARE


E.Kühlwetter(wallibelli)

03.07.2013 - 17:39 Uhr

Dieses Unwesen gab es schon in den 80ziger Jahren, als wir unser Unterehmen gründeten. Selbst schuld, wenn man bezahlt. Wie im Artikel erwähnt, steht auf den Schreiben irgendwo immer "Angebot zur Veröffentlichung.....". Genau so steht drin: "Mit Zahlung nehmen sie das Angbot an." Im Geschäftsverkehr handelt es sich ja noch nicht einmal um eine unseriöe bzw. unerlaubte Direktwerbung, da der Anbieter bei Neugründungen bzw. Adressänderung oder Filialgründung einen unmittelbaren Bedarf unterstellen kann. Fazit: Lesen, was man auf den Tisch bekommt, erst recht, wenn Zahlungen damit verbunden sind. Das dies heute noch ein Thema ist, zeigt wie unbedarft so mancher Zeichnungsberechigter mit Geld umgeht.


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