Die europäischen Autohändler (ECD), eine Division des europäischen Kfz-Gewerbeverbandes Cecra, fordern nun auch öffentlich Rahmenbedingungen ein, die ihnen bessere Möglichkeiten geben sollen, sich an ein sich veränderndes wirtschaftliches Umfeld anzupassen. Es wäre im Interesse der Verbraucher, der Händler und deren Mitarbeiter unnötige Schließungen von Betrieben zu verhindern, teilte die Organisation in Brüssel mit.
Dabei geht es den Branchenvertretern darum, über drei aus ihrer Sicht wichtige Punkte mit den Autoherstellern zu verhandeln: Die Regelungen zum Mehrmarkenvertrieb und zur Übertragung des Händlervertrages sollen verbessert werden. Außerdem fordern sie einen Investitionsersatzanspruch bei Beendigung des Händlervertrages nach österreichischem Muster.
Im Rahmen des "Cars 2020"-Planes hatte die EU-Kommission eine Diskussion zwischen Händlern und Herstellern angeregt. Dabei sollten die Auswirkungen der Änderungen in den GVO-Regelungen, die zum 1. Juni 2013 in Kraft getreten sind, aufgefangen werden. Vorstellbar wäre etwa eine Aufnahme von Regelungen zum Mehrmarkenvertrieb, zur Übertragung des Händlervertrages und zum Investitionsersatzanspruch in den "Code of Conduct" der Hersteller. In dieser freiwilligen Selbstverpflichtung hatten die europäischen Automobilproduzenten zum Beispiel bereits zugesichert, die bisherige Kündigungsfrist von zwei Jahren nicht anzutasten.
"Verhärtete Fronten"
Unter der Moderation der Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission haben die Händlervertreter bereits ihre Wünsche an die Industrie vorgetragen. Die Hersteller hatten Diskussionen zu den angesprochenen Themen aber abgelehnt. "Die Fronten sind derzeit ziemlich verhärtet“, sagte ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann, die die deutschen Händlerinteressen in Brüssel vertritt. Als "Lichtblick" bezeichnete sie aber, dass die Generaldirektion Unternehmen Verständnis für die Anliegen der Händler zeige.
Bislang hatte Cecra mit der Generaldirektion Wettbewerb über diese Themen verhandelt, da diese für die Gruppenfreistellungsverordnungen zuständig ist. Bei der letzten Neuordnung waren die Bemühungen der europäischen Branchenvertreter aber erfolglos geblieben. Zum 1. Juni entfielen die branchenspezifischen Regelungen für den Kfz-Vertrieb. (dp)