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Bestandsschutz für Mehrmarkenvertrieb?
Entgegen früherer Bedenken gehen Rechtsexperten mittlerweile davon aus, dass Autohäuser, die bereits mehrere Marken vertreiben, dies auch nach Inkrafttreten der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) tun können. AUTOHAUS Online wollte in der vergangenen Woche von seinen Lesern wissen, ob sie die Meinung der Juristen teilen. Das ist der Fall: Knapp zwei Drittel der Umfrage-Teilnehmer (65 Prozent) erwarten, dass der Mehrmarkenvertrieb auch künftig Bestandsschutz genießen wird. Vom Gegenteil ist etwa jeder Vierte überzeugt: 24 Prozent rechnen damit, dass die EU-Kommission die geltenden GVO-Vertriebsregelungen auf diesem Gebiet kippen wird. Keine Vorhersage ("Weiß nicht") wollten elf Prozent treffen. Insgesamt wurden 1.651 Stimmen abgegeben. (AH) Was denken Sie: Welche Schutzbestimmungen der GVO 2002 werden erhalten bleiben, welche fallen? Schreiben Sie uns einen Kommentar! Sie finden die Funktion wie immer unterhalb des Artikels.
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(Foto: Daimler/EU/AHO-Montage)
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