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Große Geländewagen
Besteuerung als Pkw rechtens
Halter großer Geländewagen müssen bei der Besteuerung ihrer Fahrzeuge auch künftig tief in die Tasche greifen. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat jetzt entschieden, dass SUV weiterhin wie Pkw zu behandeln sind und nicht wie früher als Lastwagen. Dem Musterurteil zufolge ist bei der Einstufung als Pkw oder Lkw nicht entscheidend, ob ein schwerer Geländewagen gegebenenfalls über 2,8 Tonnen wiegt. Vielmehr müsse die Art der Besteuerung von der Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abhängig gemacht werden, begründeten die Münchner Richter ihre Entscheidung (Az.: II R 62/07). Vor dem 1. Mai 2005 konnten SUV mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen als Lastwagen besteuert werden. Dies hatte zur Folge, dass die meisten Geländewagenfahrer weniger Kfz-Steuern zahlen mussten als die Halter eines Kleinwagens. Im Jahr 2006 hatte der Gesetzgeber das Steuerschlupfloch rückwirkend geschlossen. Diese rückwirkende Änderung ist aus Sicht des BFH verfassungsgemäß. Im Streitfall war das 2,96 Tonnen schwere Toyota Landcruiser (Typ J8) des Klägers bis 2005 als Lkw eingestuft. Bis dahin hatte der Besitzer lediglich 172 Euro Steuern pro Jahr gezahlt. Aufgrund der Gesetzesänderung besteuerte das Finanzamt den Wagen dann aber wie einen Pkw nach Hubraum und forderte jährlich 1.578 Euro. Dagegen war der Kläger vorgegangen. (rp/dpa)
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(Foto: BFH)
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