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Betriebliche Altersvorsorge im Überblick - Teil II
Im vorangehenden Artikel haben wir Sie über die betriebliche Altersvorsorge und die verschiedenen Durchführungswege im Allgemeinen informiert. Dieser und die nachfolgenden Artikel beschäftigen sich nun näher mit den einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten.
Unter dem Begriff "Direktversicherung des Arbeitnehmers" versteht man eine Lebens- oder Rentenversicherung, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wird, bei der aber der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen erwirbt, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Den Beitrag zahlt im Fall der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer selbst, alternativ ist die Zahlung durch den Arbeitgeber auch möglich. Auch eine Aufteilung der Beitragszahlungen ist zulässig.
Der Versicherungsvertrag kann jederzeit auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat als klassische Vorsorgeversicherung fortgesetzt werden. Der Altersvorsorgevertrag kann auch beitragsfrei gestellt werden, mit entsprechender Kürzung der späteren Rente.
Direktversicherungen ab 2005
Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - 2010 sind das 2.640 Euro (West) - fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Weiterhin kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in die Direktversicherung eingezahlt werden. Auf diesen zusätzlichen Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.
Arbeitnehmer, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, und Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nutzen gerne den zusätzlichen Steuerfreibetrag zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge, da sie von der Beitragspflicht in die Sozialversicherung nicht betroffen sind.
Das angesparte Kapital wird beim Eintritt ins Rentenalter in Form einer lebenslangen monatlichen Rente durch die Versicherung ausgezahlt. Diese Versicherungsleistung ist in vollem Umfang zu versteuern und fließt auch in die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Direktversicherungen vor 2005
Die sogenannten Altverträge können durch den Arbeitgeber bis zu 1.752 Euro pauschal mit 20 Prozent lohnversteuert werden. Vorteil für den Arbeitnehmer bei diesen Verträgen ist, dass die Zahlungen im Alter nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.
Fazit
Die Direktversicherung ist wegen des geringen administrativen Aufwandes und der staatlichen Förderung (Einsparung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) im Grundsatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer attraktiv. Die staatlich geförderten Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können nicht gepfändet werden.
Nachteilig für Arbeitnehmer, die über die gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist die Einbeziehung der Auszahlungssumme aus der Direktversicherung in die Bemessungsgrundlage und die damit verbundenen höheren Beiträge.
Gestaltungstipp
Der Arbeitnehmer schließt eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung ab. In Höhe der umgewandelten Beiträge spart er sich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. Aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit spart sich der Arbeitgeber auch seinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und könnte diese “Ersparnis“ als Zuzahlung zur Direktversicherung dem Arbeitnehmer zugute kommen lassen. Seine Sparleistung steigt somit, ohne dass – wenn es korrekt berechnet wurde – zusätzliche Steuern und Sozialabgaben geleistet werden müssen.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
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(Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner)
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