Dienstag, 22.05.2012
18.08.2010
Share |
AUTOHAUS SteuerLuchs

Betriebliche Altersvorsorge im Überblick – Teil V

Eine weitere Form, die betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen, sind die Pensionskassen. Es handelt sich bei Pensionskassen um rechtlich selbständige Versorgungsunternehmen, die vom Arbeitgeber mit der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge beauftragt werden.

Ein Arbeitnehmer kann nicht ohne Zutun des Arbeitgebers in eine Pensionskasse eintreten, d. h. der Arbeitgeber bestimmt die Pensionskasse.

Da Pensionskassen eine Garantieverzinsung (Garantiezins von 2,25 Prozent) gewähren, setzen Pensionskassen auf konservative Anlagestrategien, d. h. sie investieren deutlich mehr in festverzinsliche Wertpapiere als in Aktien. Im Vordergrund steht eine kontinuierliche und sichere Rendite. Wie bei Lebens- und Rentenversicherungen üblich, ist der Anteil, der in Aktien investiert werden darf, begrenzt. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmer finanziert werden.

Die Vorteile für Arbeitgeber liegen in der Senkung der Lohnnebenkosten, der Bilanzneutralität (keine Bildung von Rückstellungen, da der Anspruch des Arbeitnehmers gegen die Pensionskasse gerichtet ist) und der Vermeidung eines Versorgungsrisikos. Für die Pensionsverbindlichkeiten haftet zunächst die Pensionskasse. Allerdings haftet auch der Arbeitgeber für die Beiträge und die Garantieverzinsung, sollte die Pensionskasse insolvent werden,

Die Vorteile für den Arbeitnehmer bestehen in der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West, derzeit Euro 2.640 pro Jahr), der Sicherheit der Kapitalanlage, der Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung oder lebenslanger Rente, der teilweisen Riesterförderung und der Möglichkeit der Fortführung nach einem Arbeitgeberwechsel. Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen (überschießender Teil der Beiträge), können als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden.

Nachteilig ist, dass Arbeitnehmer keine Wahl bei der Kapitalanlage haben und nicht alle Pensionskassen eine Riesterförderung anbieten. Zudem unterliegen die Auszahlungen im Rentenalter in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).

Fazit: Zahlungen in eine Pensionskasse für die Altersversorgung sind sehr sicher. Die Pensionskasse haftet für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmer. Die Rendite orientiert sich an der Verzinsung durchschnittlicher Rentenversicherungen. Bei Insolvenz muss der Arbeitgeber einspringen. Für den Arbeitnehmer sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Pensionskasse leistet, steuerbegünstigt während der Ansparphase; die Leistungen werden aber nachgelagert besteuert in der Rentenphase. Bei Arbeitgeber-Wechsel bleibt die Absicherung über die Pensionskasse erhalten.

 
 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

24. August 2010 17:19
Barbara Lux-Krönig meint:
Bei Insolvenz der Pensionskasse haftet der Arbeitnehmer und erst, wenn dieser insolvent wird, läuft der Anspruch des Arbeitnehmers ins Leere.

Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert. Durch die Vorgaben der BaFin sind die Pensionskassen auf sichere Anlagestrategien beschränkt.

Generell ist es daher höchst unwahrscheinlich, dass eine Pensionskasse insolvent wird.

Seit dem 1. Januar 2006 sind die meisten Pensionskassen dereguliert und unterliegen den gleichen Anforderungen wie normale Lebensversicherungsunternehmen, d.h., sie sind freier in ihrer Tarifbildung und Gestaltung der Versicherungsbedingun-gen als regulierte Pensionskassen, müssen aber die strengen Solvabilitätsanforde-rungen und die weitgehenden Informationspflichten gegenüber der BaFin in vollem Umfang erfüllen. Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder Gläubiger auch bei ungünstigen Entwicklungen.

Eine Absicherung im Insolvenzfall beim Pensionssicherungsverein besteht für beide Arten von Pensionskassen nicht. Grundsätzlich sind Pensionskassen auch nicht durch den Sicherungsfonds für Lebensversicherungen geschützt.
Für deregulierte Pensionskassen besteht die Möglichkeit, dem Sicherungssystem Protektor beizutreten (§ 124 Abs. 2 VAG), einer Sicherungseinrichtung für Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland unter der Aufsicht der BaFin.
Ziel ist der Schutz des angesparten Vermögens der Versicherten vor den Folgen der Insolvenz des Versicherers. Dies wird durch die Fortführung der Verträge im Insolvenzfall gewährleistet, um die Leistungen für die Altersvorsorge, den Risikoschutz sowie die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen zu erhalten.
Gegründet wurde die Protektor Lebensversicherungs-AG gegen Ende 2002 unter Federführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Alle deutschen Lebensversicherungsunternehmen haben sich verpflichtet, wenn nötig bis zu 1 Prozent der Kapitalanlagen zur Verfügung zu stellen, damit die Kunden von Versicherern mit wirtschaftlichen Problemen über "Protektor" zumindest Garantieleistungen erhalten können.

Ihr Geld ist daher bei einer Pensionskasse in sicheren Händen.


19. August 2010 07:21
Peter Simon meint:
Was aber wenn Pensionskasse und Arbeitgeber Insolvenz sind?

2 Leserbriefe (Anzeige 1 bis 2)
1

"HB ohne Filter" vom 18. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute mit den Themen: BMW-Rekorde, Fiat-Kontraste und Die Autohaus-Zukunft: Personal! MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

Professionelles Teile- und Zubehörmanagement im Autohaus

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Teile- und Zubehörlager ertragreich managen! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr