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Betriebliche Altersvorsorge im Überblick – Teil V
Eine weitere Form, die betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen, sind die Pensionskassen. Es handelt sich bei Pensionskassen um rechtlich selbständige Versorgungsunternehmen, die vom Arbeitgeber mit der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge beauftragt werden.
Ein Arbeitnehmer kann nicht ohne Zutun des Arbeitgebers in eine Pensionskasse eintreten, d. h. der Arbeitgeber bestimmt die Pensionskasse.
Da Pensionskassen eine Garantieverzinsung (Garantiezins von 2,25 Prozent) gewähren, setzen Pensionskassen auf konservative Anlagestrategien, d. h. sie investieren deutlich mehr in festverzinsliche Wertpapiere als in Aktien. Im Vordergrund steht eine kontinuierliche und sichere Rendite. Wie bei Lebens- und Rentenversicherungen üblich, ist der Anteil, der in Aktien investiert werden darf, begrenzt. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Beiträge können entweder vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmer finanziert werden.
Die Vorteile für Arbeitgeber liegen in der Senkung der Lohnnebenkosten, der Bilanzneutralität (keine Bildung von Rückstellungen, da der Anspruch des Arbeitnehmers gegen die Pensionskasse gerichtet ist) und der Vermeidung eines Versorgungsrisikos. Für die Pensionsverbindlichkeiten haftet zunächst die Pensionskasse. Allerdings haftet auch der Arbeitgeber für die Beiträge und die Garantieverzinsung, sollte die Pensionskasse insolvent werden,
Die Vorteile für den Arbeitnehmer bestehen in der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge (bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West, derzeit Euro 2.640 pro Jahr), der Sicherheit der Kapitalanlage, der Wahlmöglichkeit zwischen Kapitalabfindung oder lebenslanger Rente, der teilweisen Riesterförderung und der Möglichkeit der Fortführung nach einem Arbeitgeberwechsel. Beiträge zur Pensionskasse, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen (überschießender Teil der Beiträge), können als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben abgezogen werden.
Nachteilig ist, dass Arbeitnehmer keine Wahl bei der Kapitalanlage haben und nicht alle Pensionskassen eine Riesterförderung anbieten. Zudem unterliegen die Auszahlungen im Rentenalter in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).
Fazit: Zahlungen in eine Pensionskasse für die Altersversorgung sind sehr sicher. Die Pensionskasse haftet für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmer. Die Rendite orientiert sich an der Verzinsung durchschnittlicher Rentenversicherungen. Bei Insolvenz muss der Arbeitgeber einspringen. Für den Arbeitnehmer sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Pensionskasse leistet, steuerbegünstigt während der Ansparphase; die Leistungen werden aber nachgelagert besteuert in der Rentenphase. Bei Arbeitgeber-Wechsel bleibt die Absicherung über die Pensionskasse erhalten.
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(Foto: Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner)
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