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Betriebliche Altersvorsorge im Überblick – Teil VI
Pensionsfonds sind erst seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 zusammen mit der Riester-Reform als ein weiteres Vorsorgemodell in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen worden.
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen und daher auch unabhängig vom Arbeitgeber. Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Pensionsfonds einen Vertrag mit einem Pensionsplan, in dem die Beitragszahlungen und die Art der Leistungen bestimmt werden. Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung sind auch bei diesem Modell bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerbegünstigt. Rentenpflichtversicherte Arbeitnehmer können mit eigenen Einzahlungen in einen Pensionsfonds die "Riester-Förderung" in Anspruch nehmen. Bei Arbeitgeberwechsel hat der Arbeitnehmer ein Mitnahmerecht.
Beim Pensionsfonds gibt es keine Garantieverzinsung, d. h. im schlimmsten Fall erhält der Arbeitnehmer nur eine Mindestleistung in Höhe der eingezahlten Beträge. Es besteht allerdings eine Einstandspflicht für den Arbeitgeber, wenn der Pensionsfonds die garantierte Mindestleistung nicht zahlen kann (subsidiäre Haftung) oder insolvent wird. Das Insolvenzrisiko des Arbeitgebers wird über Beiträge zum Pensionssicherungsverein abgesichert.
Pensionsfonds unterscheiden sich von anderen Vorsorgemodellen der betrieblichen Altersvorsorge in der Anlagepolitik, da sie weitgehend frei in ihrer Kapitalanlage sind und damit hoch spekulative Anlagestrategien verfolgen können. Lediglich die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Sicherheit, Streuung und Liquidität sind zu beachten. Manche Pensionsfonds setzen mehr auf Rendite und sind daher risikoträchtiger, während andere Fonds mehr auf die Sicherheit der Kapitalanlagen bedacht sind.
Neben der lebenslangen Rentenzahlung können auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken beim Arbeitnehmer abgesichert werden. Bis auf einen Anteil von 30 Prozent muss die Leistung jedoch in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen. Eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Fazit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von der steuerlichen Begünstigung in der Ansparphase. Vorteilhaft für den Arbeitnehmer ist die Bilanzneutralität dieser Vorsorgeform und der auf den Pensionsfonds ausgelagerte Verwaltungsaufwand.
Ein Pensionsfonds unterliegt bei seinen Kapitalanlagen deutlich geringeren Beschränkungen als Pensionskassen oder Versicherungsunternehmen. Ziel ist es, eine höhere Rendite zu erzielen. Eine höhere Ertragschance bedeutet aber auch höheres Risiko. Für renditeorientierte Sparer sind Pensionsfonds eine Alternative, weil die spekulative Anlagepolitik Chancen auf eine höhere Rentenzahlung und bei einem Arbeitgeberwechsel Flexibilität bietet. Auch eine private Fortführung durch den Arbeitnehmer ist möglich. Die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung und wirkt sich auch auf die Krankenversicherungsbeiträge aus.
Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de
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