Mittwoch, 23.05.2012
15.09.2009
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VW-Korruptionsaffäre

BGH rollt Volkert-Fall neu auf

Die VW-Korruptionsaffäre um den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert wird vor dem Bundesgerichtshof aufgerollt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verhandelte am Dienstag über die Revisionen von Volkert und dem früheren Personalmanager Klaus- Joachim Gebauer. Sie wollen die Aufhebung ihrer Verurteilungen durch das Landgericht Braunschweig und einen Neu-Auflage des Prozesses erreichen. Die VW-Affäre um Schmiergelder, Lustreisen für Betriebsräte, Partys und Bordellbesuche auf Firmenkosten, die im Sommer 2005 aufkam, hatte über Monate für Schlagzeilen gesorgt. Der 5. Strafsenat des BGH wird seine Entscheidung an diesem Donnerstag verkünden (AZ.: 5 StR 521/08). Das Landgericht Braunschweig hatte Volkert (66) im Februar 2008 wegen Anstiftung zur Untreue und zur Betriebsratsbegünstigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, Gebauer hatte ein Jahr auf Bewährung erhalten. Volkerts Anwalt Johann Schwenn sieht seinen Mandanten ungerecht behandelt - vor allem im Vergleich zu Peter Hartz. Der ehemalige VW-Arbeitsdirektor, der Sonderzahlungen an Volkert in Höhe von fast zwei Millionen Euro abgenickt hatte, war nach einem umstrittenen Deal mit zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe davon gekommen. "Dr. Hartz ist als Haupttäter verurteilt worden, Dr. Volkert als Gehilfe", sagte Schwenn. Es könne es nicht sein, dass Volkert quasi als Sündenbock härter bestraft werde. Volkert hatten die Braunschweiger Richter angelastet, dass er sich persönlich bereicherte. Hartz nahmen sie dagegen ab, dass er zum Wohle von VW handeln wollte, indem er Volkert mit den Boni und Geldzahlungen an dessen brasilianische Geliebte bei Laune hielt. Zwischen den beiden Urteilen bestehe "eine Spannung, die wir als unverhältnismäßig ansehen", sagte Schwenn.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Bundesanwaltschaft weist Argumente der Verteidiger zurück

 
 
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