Mittwoch, 23.05.2012
24.06.2009
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Urteil

BGH stärkt Online-Bewertungsportalen den Rücken

Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag mit einem Urteil Bewertungsportalen im Internet den Rücken gestärkt (BGH; Az.: VI ZR 196/08). Anlässlich einer Klage einer Lehrerin gegen Benotungen durch Schüler auf der Internetseite "Spickmich.de" entschied das Gericht, dass solche Bewertungen Meinungsäußerungen darstellen, die weder schmähend noch der Form nach beleidigend seien. Nach Abwägung des Rechts auf "informationelle Selbstbestimmung" einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits entschieden die Richter zugunsten der Betreiber der Internetseite. Die Bewertung betreffe die berufliche Tätigkeit der Klägerin, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genieße, heißt es in der Urteilsbegründung. Und weiter: "Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen." Allerdings betonten die Richter auch, dass eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrechts des Bewerteten und dem Recht auf freie Meinungsäußerung des Bewertenden immer eine Einzelfallentscheidung sei. Im Streitfall "ist im Hinblick auf die geringe Aussagekraft und Eingriffsqualität der Daten und die Zugangsbeschränkungen zum Portal die Datenübermittlung" zulässig, so der BGH abschließend. Auch für Autohäuser und Werkstätten gibt es zahlreiche Internet-Bewertungsportale. Mehr zum Thema lesen Sie in AUTOHAUS 11, wo die folgenden Portale und ihre Funktionen vorgestellt wurden: Autoplenum.de, Autoaid.de, Werkstattcheck.de und Werkstattvergleich.de (ng/av)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

25. Juni 2009 10:15
Striker meint:
@kaba @paule
Ihre Reaktion ist zwar menschlich, zeugt aber von wenig Professionalität. Warum haben Sie ein Problem damit, sich der Bewertung Ihrer Kunden zu stellen? Vermutlich wissen Sie überhaupt nicht, wo sie (als Autohaus) im Ranking derzeit überhaput stehen?!

Hier aber gleich die Abwehrmauer hochzuziehen und zu behaupten, da würde gemobbt oder, was ja noch viel mehr über Sie aussagt, eine Art Racheportal zu eröffnen, zeigt, dass Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen sollten, ob Dienstleistung oder Verkauf die richtigen Tätigkeiten für Ihre Persönlichkeitssturktur sind.


25. Juni 2009 09:09
fritz meint:
Eine rein rechtlich positive Entscheidung wird hier wieder einmal für ein zunehmendes Anspruchsdenken im "Miteinander" unserer Gesellschaft missbraucht! Kein Mensch der es sich leisten kann, möchte gegenwärtig noch in vergleichbaren Dienstleistungs- oder Service-Positionen arbeiten.
Weiter so!


24. Juni 2009 16:27
Beatha Uisge meint:
Zeugt von geringem Selbstvertrauen, immer gleich von schlechten Bewertungen auszugehen.

@paule & kaba: Könnten Sie sich vorstellen, auf so einem Portal auch mal POSITIV bewertet zu werden und dass dies einen ungeheuren Werbeeffekt für Sie haben könnte? Denn Sie liegen völlig falsch: Solche Portale sind nicht unglaubwürdig, sondern besonders authentisch (s. z.B. holidaycheck, o.ä.). Es lebe das Internet!!!

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