Mittwoch, 23.05.2012
11.09.2009
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Nissan-Netzkündigung

BGH-Urteil im Volltext

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit einer Netzkündigung mit Jahresfrist von Hersteller/Importeur aus wirtschaftlichen Gründen im Volltext vorgelegt (Az: VIII ZR 150/08; siehe Downloadbox unten). Der Fall: Nissan hatte zum 1. Januar 2006 wegen der vorgesehenen Umstrukturierung seines Händlernetzes die Verträge seiner Partner mit einer einjährigen Frist schriftlich gekündigt. Ein B-Händler klagte daraufhin gegen die Vertragsbeendigung binnen Jahresfrist. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH u.a. aus, dass ein Hersteller sein Händlernetz schneller umstrukturieren darf, wenn er "nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe" geltend machen kann (wir berichteten). Die Strukturkündigung auf Grundlage des Händlervertrages mit Jahresfrist sei daher wirksam, und der Händler habe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Verkürzung der Kündigungsfrist von zwei auf ein Jahr sei in diesem Falle rechtmäßig. Mit der Entscheidung zugunsten von Nissan folgten die Karlsruher Richter einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus der Vorinstanz, das die Händlerklage auch schon zurückgewiesen hatte. Der betroffene Händler hatte in seiner Klage angebracht, dass die Bestimmungen zur Strukturkündigung mit den Regelungen des § 89 Abs. 2 HGB nicht übereinstimmten. Die dort festgelegte "Fristenparität" bestimme, dass die Kündigungsfrist für einen Unternehmer nicht kürzer sein kann als für einen Handelsvertreter, in dem Falle des B-Händlers. Der BGH wies diese Sichtweise und die Gültigkeit des § 89 innerhalb der Streitsache zurück. In dem Urteil heißt es weiter, dass der Hersteller anhand der Strukturkündigung (geregelt in Art. 3 der Kfz-GVO 1400/2002) ein "außerordentliches Sonderkündigungsrecht" besitze. Die Richter erläutern darüber hinaus, dass Nissan die aus wirtschaftlicher Sicht notwendige Umstrukturierung des Vertriebsnetzes ausreichend plausibel gemacht habe. Das ehemalige zweistufige Vertriebsnetz hatte der Importeur auch für die schwierige finanzielle Lage vieler Händler verantwortlich gemacht. (av)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

13. September 2009 11:26
Albert Vetterl meint:
Was hilft es wenn man Recht`` bekommt, aber das Image schwer darunter gelitten hat. Was wurde dadurch besser ????.Welcher Händler der die Marke will hat das Vertrauen das solche Massnahmen nicht wieder in ein paar Jahren kommen.Die Leute an der Spitze (Landwehr) sind austauschbar und die Entscheidungen nicht nachvollziebar.
Wie schrieb Dr.Rainer Landwehr.: Nicht die Veränderungen, sondern Verbesserungen gestalten die Zukunft. Nach diesen Grundsatz haben wir das Händlernetz umstruktuiert".(Kfz Betreib Kommentar 24/2007)Leider müssen diese Leute den Beweis nicht mehr antreten für ihr tun.Sie sind gut abgefunden und nicht mehr für ihr Handeln verantwortbar.

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