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Nissan-Netzkündigung
BGH-Urteil im Volltext
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt seine Entscheidung zur Rechtmäßigkeit einer Netzkündigung mit Jahresfrist von Hersteller/Importeur aus wirtschaftlichen Gründen im Volltext vorgelegt (Az: VIII ZR 150/08; siehe Downloadbox unten). Der Fall: Nissan hatte zum 1. Januar 2006 wegen der vorgesehenen Umstrukturierung seines Händlernetzes die Verträge seiner Partner mit einer einjährigen Frist schriftlich gekündigt. Ein B-Händler klagte daraufhin gegen die Vertragsbeendigung binnen Jahresfrist. In seiner Urteilsbegründung führt der BGH u.a. aus, dass ein Hersteller sein Händlernetz schneller umstrukturieren darf, wenn er "nachvollziehbare wirtschaftliche Gründe" geltend machen kann (wir berichteten). Die Strukturkündigung auf Grundlage des Händlervertrages mit Jahresfrist sei daher wirksam, und der Händler habe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Verkürzung der Kündigungsfrist von zwei auf ein Jahr sei in diesem Falle rechtmäßig. Mit der Entscheidung zugunsten von Nissan folgten die Karlsruher Richter einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus der Vorinstanz, das die Händlerklage auch schon zurückgewiesen hatte. Der betroffene Händler hatte in seiner Klage angebracht, dass die Bestimmungen zur Strukturkündigung mit den Regelungen des § 89 Abs. 2 HGB nicht übereinstimmten. Die dort festgelegte "Fristenparität" bestimme, dass die Kündigungsfrist für einen Unternehmer nicht kürzer sein kann als für einen Handelsvertreter, in dem Falle des B-Händlers. Der BGH wies diese Sichtweise und die Gültigkeit des § 89 innerhalb der Streitsache zurück. In dem Urteil heißt es weiter, dass der Hersteller anhand der Strukturkündigung (geregelt in Art. 3 der Kfz-GVO 1400/2002) ein "außerordentliches Sonderkündigungsrecht" besitze. Die Richter erläutern darüber hinaus, dass Nissan die aus wirtschaftlicher Sicht notwendige Umstrukturierung des Vertriebsnetzes ausreichend plausibel gemacht habe. Das ehemalige zweistufige Vertriebsnetz hatte der Importeur auch für die schwierige finanzielle Lage vieler Händler verantwortlich gemacht. (av)
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(Foto: Stephan Baumann)
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