Dienstag, 22.05.2012
13.10.2009
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Restwerte

BMW-Händler ziehen Dekra vor Kadi

Die Restwert-Misere im deutschen Autohandel zieht Kreise: Eine Gruppe von BMW-Vertriebspartnern hat Klage gegen den Prüfkonzern Dekra erhoben. Die Händler werfen dem Dienstleistungsunternehmen vor, seine Gutachterpflichten bei der Wertermittlung von Leasingrückläufern verletzt zu haben. Beim Landgericht Stuttgart seien in diesem Zusammenhang insgesamt sechs Verfahren anhängig, teilte ein Gerichtssprecher gegenüber AUTOHAUS Online mit. Die Dekra reagierte gelassen auf die Anschuldigung. "Wir sehen die Klagen als unbegründet an", sagte Dekra Automobil-Chef Clemens Klinke auf Anfrage. Mit Hinweis auf die laufenden Verfahren lehnte er weitere Kommentare ab. Branchenkreisen zufolge sind die Klagen weder mit BMW noch dem Händlerverband abgestimmt. Von beiden Parteien war dazu keine Stellungnahme zu erhalten. Karsten Engel, Deutschland-Vertriebschef des Münchner Autobauers, billigte dem Händler-Protest jedenfalls "keine Chance auf Erfolg" zu. Es habe eine Zeit gegeben, als Händler mit Restwerten gut Geld verdienten. Auf dem 10. Tag der Automobilwirtschaft in Nürtingen hatte Engel die Hoffnung geäußert, dass sich die Gebrauchtwagenpreise nach Auslauf der Umweltprämie wieder stabilisieren könnten. In der BMW-Vertriebsorganisation ist die Dekra damit beauftragt, den von der herstellereigenen Leasinggesellschaft (BMW Leasing) gemeldeten Fahrzeugdaten Marktpreise gegenüberzustellen, die dann die Basis für die von den Händlern zu zahlenden Ankaufspreise sind. Nach Ansicht der klagenden Händler sind die so ermittelten Preise allerdings nicht marktkonform. Vor Klageerhebung hatten sie mehrfach versucht, eine Anpassung der Prozesse durchzusetzen. Alternative Marktpreisberechnung gefordert Wie von mit den Vorgängen betrauten Personen zu erfahren war, mahnte die Dekra bei BMW bereits ein alternatives Verfahren zur Ermittlung der Marktpreise in Zeiten volatiler Märkte an. Zudem sollte die Darstellung der Rechendaten so modifiziert werden, dass das Prüfunternehmen nicht mehr als Urheber auftritt. Änderungen seien allerdings bislang noch nicht vorgenommen worden, hieß es. (rm/rp)

 
 
 
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KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

15. Oktober 2009 12:34
A.R. Beyer meint:
Zu der Problematik der Wertermittlung der Leasingrückläufer und der entsprechenden existenzbedrohenden Situation für die Markenhändler ist bereits alles gesagt worden. Sehr bedenklich stimmt mich allerdings die aufschlussreiche Aussage von BMW Deutschland-Vertriebschef Karsten Engel:"Es habe eine Zeit gegeben, als Händler mit Restwerten gut Geld verdienten"....... Genau ... Es gab auch eine Zeit, als Kaiser Wilhelms Truppen mit Pickelhaube, Schleppsäbel und Monockel ins Feld zogen. Die Frage ist wie hilfreich solche Aussagen heute sind und welche Geisteshaltung des Urhebers dahinter stehen. Die Frau des französischen Königs Ludwig XVI meite zu einer Zeit als im Lande große Hungersnot herrschte:"Wenn das Volk kein Brot hat, dann soll es eben Kuchen essen !" Kurz darauf begann die französische Revolution und Madame verlor dabei ihren Kopf. Robespierre hatte eigens für diese Zwecke die Guiloutine entwickeln lassen. So etwas will man der BMW Vertriebsleitung natürlich keinesfall wünschen. Aber etwas mehr Verständnis für die exeistenziellen Probleme der eigenen Händlerschaft wäre anhand der Fakten sehr wünschenswert.


15. Oktober 2009 10:17
E.Kühlwetter (wallibelli) meint:
Zitat: "... hatte Engel die Hoffnung geäußert, dass sich die Gebrauchtwagenpreise nach Auslauf der Umweltprämie wieder stabilisieren könnten."

Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wie will Herr Engel denn den Rückgang
von 96% auf nur noch 7000(nach 175.000)importierten Gebrauchten im
1. Halbjahr 2009 allein in Russland kompensieren? Den Zusatzzoll
von 30% seit diesem Jahr kann er bestimmt nicht im Alleingang abschaffen.

Zitat: "... mahnte die Dekra bei BMW bereits ein alternatives Verfahren zur Ermittlung der Marktpreise in Zeiten volatiler
Märkte an."

Ein wesentlicher Punkt eines neuen, zwingend notwendigen Bewertungsverfahrens kennen die Bewerter. Der liegt aber nicht im Sinne der Hersteller. Listenpreise als Kalkulationsgrundlage haben sich überlebt. Sie verschlimmern die Sache nur. Weil inzwischen auch der letzte Kunde mitbekommt, dass die kalkulierten Restwerte, wie sie die Fachpresse, Bär&Fäss, Dekra, DAT sowie andere prognostizieren bzw.ermitteln, nicht mehr den Realitäten entsprechen.

Nur der tatsächlich erzielbare Neupreis kann die Ausgangsbasis sein.
Und der liegt ja, wie nicht nur unser Prof.Duddenhöfer regelmäßig feststellt,um etliches unter dem LP.

Was die Volatilitäten angeht,gibt es kein Instrument, das verlässliche Prognosen liefern kann. Zollerhöhungen, spekulationsgetriebene Ölpreise, mögliche PKW-Maut, evtl. weitere Umweltauflagen bzw. Einschränkungen, Angebot und Akzeptanz alternativer Antriebe, Import-Zollerhöhungen, plötzliche Änderungen des Kaufverhaltens(z.B.bei Kaufanreizen oder Abwrackprämien),all diese Risiken in eine realisitische Restwertprogose von bis zu fünf Jahren korrekt in die Zukunft berechnen, ist Kaffeesatzleserei.

Da hilft nur eine Restwertrisiko-Versicherung. Vielleicht liegt hierin sogar der Schlüssel zur Lösung. Das Restwertrisiko trägt grundsätzlich der Leasingnehmer. Dabei verkauft man ihm gleichzeitig eine Restwert-Ausfallversicherung, falls der kalkulierte Wert nach Leasingablauf nicht erzielt wird.

Müsste meine Fa.künftig als Leasingnehmer von 5-6 Fahrzeugen bei Laufzeiten von 4-5 Jahren das Restwertrisiko tragen, wäre ein solcher Versicherungsabschluss zwingend.


15. Oktober 2009 10:08
Peter Wachalski meint:
Den bisherigen Kommentaren kann man nur zustimmen Aber es ist noch schlimmer. Wenn denn ein Händler das Problem erkannt hat, und sofern er ein wenig Ertrag übrig hat, und Vorsorge für den Rücklauf des Fahrzeuges treffen möchte, wird er vom Finanzminister in Stich gelassen. Der Mittelstand kann ja ruhig pleite gehen, dann wird eben weniger weiter umverteilt, jedenfalls bisher.
Da hat ein Kollege sich mutig durchgeklagt bis zum Bundesfinanzhof, dem höchsten richterlichen Organ, und am 11.10.2007 ein Urteil erhalten (AZ: IV R 52/04), wonach die Aufnahme von Verbindlichkeiten mit einem festen Betrag aus der Rückkaufsverpflichtung ausweis- und bilanzierbar und gerechtfertigt ist.
In einem Nichtanwendungserlass des Finanzmisters(wer ist schon der BFH !?)vom 21.2.08 (RS G08-046/F08-23)wird die Anwendung dieses Urteils mit der Begründung untersagt, der BFH hätte ja bereits am 15.10.97 (AZ: I R 16/97) die Zulässigkeit von Drohverlustrückstellungen für Leasingrückläufer festgestellt. Nun ist wieder alles bestens für den Finanzmister, denn Drohverlustrückstellungen sind zwischenzeitlich verboten !
Auf der Strecke bleibt der Kfz-Fach- Handel der auch notwendigerweise wettbewerbsgerecht, Leasing anbieten muss.
Die neuen Grundsätze des ZDK im Verhältnis Hersteller-Händler sollten mit Nachdruck schnellstens durchgesetzt werden. Dabei steht an der Spitze: runter mit der Überproduktion von Fahrzeugen !

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