Mittwoch, 23.05.2012
02.03.2010
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Kfz-Gewerbe Bayern

Breitschwert fordert bessere Rahmenbedingungen

Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern hat nach Angaben seines Präsidenten Klaus-Dieter Breitschwert mit 2009 ein "wirtschaftlich erfolgreiches, aber uneinheitliches Autojahr hinter sich". Der Händlervertreter kündigte am Dienstag bei einer Veranstaltung im Vorfeld der Internationalen Handwerksmesse (IHM; 3. bis 9. März) in München an, die Branche durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen weiter fördern zu wollen. "Wir werden im Handel und Service Akzente setzen und für ordentliche Rahmenbedingungen in der Branche weiter kämpfen." Dafür sei auch eine auch eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung von großer Bedeutung. Die bayerische Kfz-Branche habe im vergangenen Jahr mit 19,63 Milliarden Euro ein leichtes Umsatzplus von 0,9 Prozent erwirtschaftet, berichtete Breitschwert. Allerdings verzeichneten Händler von Premiumfabrikaten teils enorme Rückgänge bei den Fahrzeugverkäufen. An der positiven Umsatzentwicklung hatte der Pkw-Neuwagenbereich mit einer Umsatzsteigerung um 8,45 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro den größten Anteil. Im Gebrauchtwagenmarkt wurde im markengebundenen Handel ein Zuwachs in Höhe von 2,7 Prozent erzielt. Dies sei auf die Einbindung der jungen Gebrauchtwagen in den Abwrackprämie zurückzuführen, hieß es. Im freien Gebrauchtwagenhandel gingen die Umsätze aber um 6,2 Prozent zurück. Weil Autofahrer an der Wartung ihrer Fahrzeuge sparten, war ebenso im Service- und Werkstattgeschäft ein Umsatzrückgang um 2,4 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro zu beobachten. Das zeigte sich laut Verband auch in den durchschnittlichen Stundenverrechnungssätzen in Bayern. Im Vergleich zum Vorjahr stagnierten diese. Investitionsschutz und Kfz-Zulassung nötig Laut Breitschwert verschiebt sich mit dem Auslaufen der Kfz-GVO die Risikoverteilung Handel – Hersteller noch mehr zu Lasten der Händler. Finanzierung und Amortisationsrisiko vertraglich zwingender Investitionen trage hierzulande alleine der Händler. Deshalb forderte er einen Investitionsschutz, wie ihn Österreich schon seit dem Jahr 2003 im HGB verankert hat. Hätten sich dort solche Investitionen bei Vertragsbeendigung weder amortisiert noch als angemessen verwertbar herausgestellt, hätten Händler dann gegenüber dem Vertragspartner Anspruch auf Ersatz dieser Investitionen. Auch werde sich das Kfz-Gewerbe Bayern weiterhin bemühen, die Kfz-Zulassung im Autohaus zu ermöglichen. "Insgesamt sind wir zuversichtlich, dass das Projekt weiter vorankommt", so Breitschwert.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Qualifizierte Aus- und Weiterbildung im Bereich E-Mobilität

 
 
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