Mittwoch, 23.05.2012
27.11.2009
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Neue EU-Verordnung

Bremsassistent wird Pflicht

Seit dem 24. November müssen alle neuen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Für Fahrzeuge, die bereits in Serie sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 24. Februar 2011. Diese Vorschriften sind Teil einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz für Fußgänger im Straßenverkehr verbessern soll. Bereits im August 2009 verfügte die EU, dass das Elektronische Stabilitäts-Programm (ESP) bis November 2014 in jedem Neufahrzeug zur Grundausstattung gehören soll. Nutzfahrzeuge müssen darüber hinaus spätestens ab Ende 2015 zusätzlich mit vorausschauenden Notbremssystemen sowie Spurhalteassistenten ausgerüstet sein. Der Pflicht-Bremsassistent unterstützt bei Vollbremsungen: Wenn Fahrer ruckartig auf die Bremse treten, erkennt das System die Notsituation und erhöht den Bremsdruck. Dies soll Angaben des Zulieferers Bosch zufolge den Anhalteweg verkürzen und Kollisionen verhindern bzw. abmildern. Bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen ließen sich EU-Untersuchungen zufolge beispielsweise in Europa jährlich bis zu 1.100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden, hieß es in der Mitteilung. Bosch-Auswertungen der GIDAS-Unfalldatenbank (German In-Depth Accident Study) zeigen, dass bei Auffahrunfällen mit Personenschaden in Deutschland gut ein Drittel der Fahrer vor der Kollision gar nicht bremst und die Hälfte der Fahrer nicht die volle Bremsleistung nutzt. In diesen Fällen soll das vorausschauende Notbremssystem, das Bosch-Angaben zufolge 2010 in Serie gehen soll, eingreifen und die Autofahrer dreistufig unterstützen: Der erste Schritt ist eine Kollisionswarnung, die den Fahrer erst akustisch oder optisch, dann durch einen kurzen Bremsruck auf ein nahendes Hindernis hinweist. Reagiert dieser nicht, bremst das System kurz vor dem Aufprall mit maximaler Verzögerung selbst ab. Eine Bosch-Analyse der GIDAS-Daten zeigt, dass mit einem vorausschauenden Notbremssystem nahezu drei von vier Auffahrunfällen mit Personenschaden vermieden werden könnten. (msh)

 
 
 
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