Mittwoch, 23.05.2012
05.06.2008
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Rechtliche Schritte

Brüssel greift neues VW-Gesetz an

Die Neufassung des VW-Gesetzes wird von der EU-Kommission angegriffen. Wie die EU-Behörde am Donnerstag in Brüssel mitteilte, leitete sie dazu ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Berlin müsse das Vetorecht für das Land Niedersachsen bei Volkswagen abschaffen. Damit erreicht der seit Jahren dauernde Streit zwischen Berlin und Brüssel um das Schutzgesetz für Volkswagen einen neuen Höhepunkt. Das Bundeskabinett hatte die Neufassung Ende Mai beschlossen. Sie beinhaltet die Regelung, dass Niedersachsen mit 20 Prozent sein Vetorecht in der VW-Hauptversammlung behält. Nach dem Aktienrecht üblich sind 25 Prozent. Das höchste EU-Gericht hatte 2007 die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Aktien besitzt. Brüssel pocht darauf, dass Berlin das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) komplett in nationales Recht umsetzt. Falls Berlin die Neufassung des fast 50 Jahre alten Gesetzes nicht ändert, kann die Kommission erneut beim EuGH klagen. "Spezielle Rechte für die öffentliche Hand in Deutschland sind wegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr nicht hinnehmbar", sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag in Brüssel. Der Entwurf der Bundesregierung zur Neufassung des VW-Gesetzes sei "nicht kompatibel mit EU-Recht". Zwangsgeld von 100.000 Euro pro Tag droht Deutschland drohen nun hohe Strafzahlungen. Sollte Berlin im weiteren Verfahren nicht einlenken, könnte die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Zwangsgeld in einer Größenordnung von etwa 100.000 Euro pro Tag beantragen. Diese Schätzung wurde am Donnerstag in Regierungskreisen genannt. Die Berechnung der Höhe eines möglichen Zwangsgeldes sei wegen vieler Faktoren aber schwierig. Zu dieser Strafe wird es nach Einschätzung der Regierung aber erst gar nicht kommen. Die Antwort an Brüssel – für die Berlin nun zwei Monate Zeit hat – werde so überzeugend sein, dass es kein Zwangsgeld geben werde, hieß es. Die Einwände der Kommission gegen das neugefasste VW-Gesetz seien unbegründet. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sei europarechtskonform.

 

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