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GVO
Brüsseler Spitzen
Von Doris Plate
Die Sommerpause ist vorbei und die zuständigen Mitarbeiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission haben 86 Stellungnahmen der betroffenen Kreise erhalten. In ihrem Bewertungsbericht zur derzeit geltenden Gruppenfreistellungsverordnung für die Kfz-Branche hatten sie den Schluss nahe gelegt, dass die Kfz-GVO ihre Schuldigkeit getan hat und eine branchenübergreifende Freistellung die Aufgabe auch erfüllen würde. Dazu haben viele eine Meinung: Verbraucher, Autofahrer, nationale und europäische Kfz-Gewerbeverbände, Hersteller, Importeure, Kfz-Zulieferer, Werkstatteinrichter, Leasinggesellschaften, Schmierstoffhersteller, Werkstätten, freie Händler, vertragsgebundene Händler, Kooperationen, nationale Wettbewerbsbehörden und so weiter. Die EU-Bürokraten müssen sich nun ein Bild machen. Der Bericht und Kommissar Günter Verheugen betonen, dass die Entscheidung noch nicht gefallen sei. AUTOHAUS Online versucht auf den folgenden Seiten einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion zu geben. Für die Kfz-GVO Für eine Fortsetzung der Kfz-GVO sind der deutsche Kfz-Gewerbeverband ZDK und der europäische Verband Cecra. Wichtigstes Argument: "Wir brauchen weiterhin solche flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie die Kfz-GVO ermöglicht", so ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann. Gemeint sind vor allem das Recht auf Mehrmarkenvertrieb, die Möglichkeit zu Verkaufs- und Auslieferungsstellen oder die Option, nur noch einen Servicevertrag zu haben. Unterstützt wird die Pro-Kfz-GVO-Position auch vom ADAC. Deutschlands Autofahrerverband befürchtet, dass die Hersteller bei einem Wegfall versuchen würden, die Kunden nur an die Fabrikatsbetriebe zu binden. "Das könnte für die Verbraucher teuer werden", meint ADAC-Justitiar Ulrich May. Ebenfalls an der Seite des ZDK kämpfen die Zulieferer. Ihnen würde es nicht gefallen, wenn die Autobauer über 80 Prozent der Ersatzteilbestellungen bestimmen könnten. Im gleichen Boot sind auch die Leasingfirmen. Die derzeit geltende Verordnung machte sie zu Endkunden und verbesserte damit ihre Einkaufsmöglichkeiten erheblich. Auch die Schmierölindustrie will die Fortgeltung, schließlich gelten seit 2002 Schmierstoffe als Ersatzteile - mit den damit verbundenen Vorteilen.
// Lesen Sie weiter auf Seite 2: Für die Schirm-GVO
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(Foto: Norbert Millauer/ddp)
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