Mittwoch, 23.05.2012
09.06.2008
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VW-Gesetz

Bundesregierung lehnt Kauf von VW-Aktien ab

Im Streit um das VW-Gesetz und die Macht bei Volkswagen sieht die Bundesregierung derzeit keine Notwendigkeit, weitere Schritte zu ergreifen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sei mit der vom Kabinett beschlossenen Neufassung voll umgesetzt worden, hieß es am Montag im Bundesjustizministerium. "Deshalb stellen sich alle weiteren Fragen derzeit nicht", sagte eine Sprecherin. Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff sieht den Bund in der Pflicht, falls das VW-Gesetz scheitern sollte. Er berief sich auf eine so genannte Patronatserklärung für VW aus dem Jahr 1959. In diesem Staatsvertrag hätten Bund und Land zugesagt, einen staatlichen Mindesteinfluss bei VW zu sichern und daher einen 20-Prozent-Anteil übernommen. Der Bund habe diesen aber im Lauf der Zeit abgestoßen. Daraus ergebe sich, dass gegebenenfalls in der Frage eines Zukaufs von Aktien auch der Bund in der Pflicht sei, falls die umstrittene 20-Prozent-Regelung abgeschafft würde. Sie sichert dem Land Niedersachsen, das etwas über 20 Prozent hält, bisher ein Vetorecht in der Hauptversammlung, wird aber von der EU und Großaktionär Porsche angegriffen. (dpa)

 
 
 
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