Der europäische Kfz-Gewerbeverband Cecra hat am Mittwoch in Brüssel eine Satzungsänderung bei der Präsidentschaftskandidatur beschlossen. Künftig dauert die Legislaturperiode eines Cecra-Präsidenten drei Jahre, und er kann unbegrenzt wiedergewählt werden. Bisher betrug eine Amtszeit zwei Jahre, und der Präsident konnte sich maximal zwei Mal zur Wiederwahl stellen. Die Neuregelung macht damit den Weg frei für eine weitere Amtszeit von Cecra-Präsident Jürgen Creutzig. Nach der bisherigen Satzung hätte Creutzig nach Ablauf seiner jetzigen Amtszeit im März 2007 nicht wieder antreten können, da er bereits zwei Mal wiedergewählt worden ist. Ob er allerdings noch einmal antreten wird, ist noch nicht entschieden. "Ich muss jetzt erst einmal mit meiner Familie sprechen. Wenn ich noch einmal kandidieren sollte, muss sich aber auch etwas in den Strukturen von Cecra ändern. Und ich wünsche mir mehr Beteiligung der europäischen Händlerverbände", sagte Creutzig. Die Berufung eines Managing Directors für Cecra ab März 2007 und der Wegfall der Doppelfunktion, die Creutzig bisher innehatte, habe nichts mit seiner Entscheidung zu tun. Creutzig war bisher für die Ausübung der Position des Managing Directors bezahlt worden. (dp)
Cecra-Generalversammlung ändert Satzung
Künftig kann der Präsident unbegrenzt wiedergewählt werden / Creutzig vor weiterer Amtszeit?