7-Tage-Rückblick
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Streitobjekt: Shuanghuan CEO.
Plagiats-Urteil
China Automobile will bis vor den EuGH ziehen
Karl Schlössel, Geschäftsführer von China Automobile Deutschland, will gegen das Urteil des Landgerichts München I, das den deutschlandweiten Vertrieb des Shuanghuan CEO künftig untersagt, Einspruch einlegen. Dies erklärte der Importeurs-Chef am Freitag gegenüber AUTOHAUS Online. "Es war uns klar, dass wir in München schlechte Karten haben", kommentierte Schlössel das Urteil. Sein Unternehmen beabsichtige, die Verhandlungen in zweiter Instanz nicht mehr in München zu führen. Das eigentliche Ziel sei jedoch eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in dritter Instanz. Grund dafür sei der von BMW eingeklagte Gebrauchsmusterschutz, den es in dieser Form nur in Deutschland gebe. Europaweit sei jedoch der Vertrieb des Shuanghuan CEO erlaubt, erklärte Schlössel gegenüber unserem Dienst. "Ein Auto, das in Europa läuft, kann man nicht in Deutschland abwürgen". Für den Handel habe die aktuelle Entscheidung zunächst keine Konsequenzen. "Das Urteil tangiert den Verkauf nicht", so Schlössel. Es seien jedoch international Konsequenzen zu erwarten. Die Chinesen seien empört über das Urteil. BMW, mit China als großem Absatzmarkt, hätte "noch einiges zu erwarten". Schlössel hält das Urteil daher für "politisch unklug". Seiner Meinung nach ging es in dem Prozess ohnehin nicht um Plagiatsvorwürfe oder den Vertrieb des Shuanghuan CEO, sondern vielmehr darum, günstige Importe aus China zu stoppen. Schadenersatz und Verschrottung Das Landgericht München I hatte am Donnerstag den deutschlandweiten Vertrieb des Geländewagens Shuanghuan CEO, der für BMW eine Kopie seines X5 darstellt, untersagt. Zudem soll der Importeur wegen des Vertriebs einer BMW-Kopie Schadenersatz zahlen, alle Fahrzeuge, die noch in seinem Besitz sind, verschrotten und über die Verkäufe Auskunft geben. Ein BMW-Sprecher begrüßte die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Auffassung gefolgt ist." Ob BMW tatsächlich Schadenersatz vom Importeur verlangen wird, steht nach den Worten des Unternehmenssprechers noch nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. China Automobile kann innerhalb einer Frist von vier Wochen Einspruch einlegen. Nur wenn dies nicht geschieht, ist der Vertrieb des CEO von China Automobile an Privatkunden und Händler nicht mehr möglich. Die Händler könnten das Fahrzeug dann an den Importeur zurückgeben. Hintergründe der Verhandlung In dem Gerichtsurteil geht es laut Schlössel um Ähnlichkeiten mit der ersten Generation des X5, die aus dem Jahr 1998 stamme und ein "uraltes Auto" sei. Neben dem Lenkrad seien auch Ähnlichkeiten an Türteilen und am Heck des Wagens kritisiert worden. "Es wäre aus chinesischer Sicht kein Problem, das abzustellen", sagte Schlössl der dpa. Man sei auch mit dem Hersteller in Kontakt. Mit der Veränderung von "fünf oder sechs Bauteilen" lasse sich die Optik des Fahrzeugs verändern. BMW hatte im September vergangenen Jahres, vor der IAA, rechtliche Schritte gegen den Importeur eingeleitet, um den Vertrieb des Geländewagens CEO in Deutschland zu unterbinden. Schlössl hatte damals jede Ähnlichkeit mit Fahrzeugen von BMW bestritten (wir berichteten). (tk/dpa)
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(Foto: China Automobile)
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