Jürgen Creutzig kann als CECRA-Präsident nicht wiedergewählt werden. Die Generalversammlung des europäischen Kfz-Gewerbeverbandes stimmte am Mittwoch zwar mit einfacher Mehrheit für den Vorschlag, die Begrenzung der Amtszeiten ihres Präsidenten auf höchstens drei aufzuheben. Die zwei Drittel-Mehrheit, die für die Satzungsänderung nötig gewesen wäre, konnte aber nicht erreicht werden. Deshalb bleibt es dabei, dass der CECRA-Präsident höchstens zwei Mal wiedergewählt werden kann. Die Amtszeit des Präsidenten wurde aber mit großer Mehrheit von zwei auf drei Jahre verlängert. Ob die Verlängerung aber ab sofort gilt und die nächste Wahl damit erst in 2008 stattfindet, blieb offen. Turnusgemäß würde die jetzige Amtszeit des Präsidenten Ende März 2007 ablaufen. Ab wann die Satzungsänderung gilt, soll nun juristisch geklärt werden. Das Exekutivbüro wird sich am 10. Mai wieder mit dem Thema beschäftigen. (dp)
Creutzig kann nicht wiedergewählt werden
Bei der CECRA-Generalversammlung scheitert die Satzungsänderung