Daimler-Kritiker Grässlin: Nächste Schlappe vor Gericht

18.12.2007 11:56 Uhr
Kein Glück vor Gericht: Jürgen Grässlin.

Hanseatisches Oberlandesgericht weist Berufung im Rechtsstreit um den Rücktritt von Ex-Konzernchef Schrempp zurück

Der Daimler-Konzern und sein früherer Chef Jürgen Schrempp haben sich in einem Rechtsstreit in Hamburg erneut gegen den Konzernkritiker Jürgen Grässlin durchgesetzt. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) wies am Dienstag die Berufung Grässlins gegen ein Urteil des Landgerichts zurück. Die Vorinstanz hatte Grässlin mehrere Äußerungen zum Rücktritt Schrempps Ende Juli 2005 verboten. Der Konzernkritiker hatte damals in einem TV-Interview gesagt, Schrempp habe sein Amt wohl nicht freiwillig aufgegeben. Zudem hatte er den Unternehmenschef mit so genannten Graumarktgeschäften in Verbindung gebracht. Grässlins Anwalt Holger Rothbauer kündigte an, weitere Rechtsmittel einzulegen. Grässlin, der bekannteste Kritiker des Daimler-Konzerns, hatte vor dem Landgericht und dann auch vor dem OLG geltend gemacht, die von den Klägern beanstandeten Äußerungen zum Schrempp-Rücktritt als Vermutungen gekennzeichnet zu haben. Er beruft sich auf sein Recht zu freier Meinungsäußerung. Schon bei der Verhandlung vor dem OLG Ende November hatte er angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, "weil ich davon ausgehe, dass in Karlsruhe noch das Grundgesetz gilt." Der Konzernkritiker muss sich in Hamburg noch in einem anderen Verfahren am Landgericht mit dem aktuellen Daimler-Chef Dieter Zetsche auseinandersetzen. Zetsche verlangt 50.000 Euro Schmerzensgeld von Grässlin, weil der ihn öffentlich der "Falschdarstellung" in einem Stuttgarter Gerichtsverfahren verdächtigt hatte. (dpa)

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