Mittwoch, 23.05.2012
04.12.2008
Share |
Urteil

Daimler muss für "Spritfresser" zahlen

Die Hersteller-Angaben zum Spritverbrauch von Neuwagen müssen stimmen - zumindest in etwa. Sind sie nicht korrekt und das Auto schluckt deutlich mehr, kann der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart am Donnerstag entschieden und die Daimler AG zur Zahlung von Schadenersatz an den Käufer eines "Spritfressers" verurteilt (Az.: 7 U 132/07). Außerdem zahlt Daimler dem Autofahrer eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2.500 Euro. Zahlen muss der Autobauer auch ein privates Gutachten und die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2.400 Euro. Der Kläger fährt seit Mai 2005 einen damals fabrikneuen Kombi der E-Klasse. Beim Verkauf wurde der nach EU-Richtlinien ermittelte Spritverbrauch mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Doch der Autofahrer ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein Gutachter stellte später im Auftrag des Gerichts fest, dass der Wagen 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben. Daimler bezeichnete die "Spritfresser"-Entscheidung als individuellen Fall. In einer Stellungnahme hieß es, der Konzern habe sich nach Prüfung des Vorgangs und der Beurteilung der Beanstandung in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, den Anspruch im Sinne des Kunden anzuerkennen. "Diese Entscheidung haben wir unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen", erklärte eine Daimler- Sprecherin. Schadenersatzhöhe steht noch nicht fest Wie hoch der eigentliche Schadenersatz, den Daimler zahlen muss, letztlich ist, steht noch nicht fest. In erster Instanz hatte das Landgericht Stuttgart dem Kläger für die bis dahin gefahrenen 53.000 Kilometer einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll später auf die Kilometerleistung hochgerechnet werden, die der Kläger am Ende mit dem Auto gefahren sein wird. Er möchte sein Fahrzeug schon bald abgeben.

 

// Lesen Sie weiter auf Seite 2: ADAC: Keine massenhaften Schadenersatzansprüche

 
 
Zurück Artikel bookmarken Kommentar abgeben Artikel drucken Heft-Abo
 

KOMMENTARE ZUM ARTIKEL

Bisher noch keine Kommentare! Geben Sie doch den Ersten ab.

0 Leserbriefe

"HB ohne Filter" vom 18. Mai

Kommentar von AUTOHAUS-Herausgeber Prof. Hannes Brachat

Heute mit den Themen: BMW-Rekorde, Fiat-Kontraste und Die Autohaus-Zukunft: Personal! MEHR

Frage der Woche

Download

AUTOHAUS-Bildschirmschoner

Ob Autopremiere, Politdebatte oder Promi-Schnappschuss – mit dem "I Saver" sind Sie immer auf dem Laufenden. mehr

Bildergalerien

Branchenrecht


Händlerbefragung

Die aktuelle Ausgabe des AUTOHAUS pulsSchlag

Topthema im Mai: Automobile Zukunft mehr

EXTRA

Jetzt neu: Fachbücher als eBook!

Einige unserer Praxishandbücher und Ratgeber können Sie jetzt auch als eBook bestellen! mehr

Marktplatz

Frische Ware

Auf dem neuen AUTOHAUS Marktplatz finden Sie alle Spezialisten und Dienstleister für ein erfolgreiches Kfz-Geschäft. mehr

Akademie aktuell

Professionelles Teile- und Zubehörmanagement im Autohaus

Erfahren Sie, wie Sie Ihr Teile- und Zubehörlager ertragreich managen! Anmeldung und Termine

Social Media

Besuchen Sie AUTOHAUS auf Facebook!

"Gefällt mir" – jetzt am virtuellen Stammtisch über bunte Branchenthemen diskutieren! mehr