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Schrempp-Rücktritt
Daimler von Fehlern freigesprochen
Das Amtsgericht Frankfurt hat Daimler vom Vorwurf freigesprochen, den Rücktritt seines früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp 2005 zu spät gemeldet zu haben. Damit widersprachen die Richter der Finanzaufsicht BaFin, die noch ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro erlassen hatte, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Daimler begrüßte den Richterspruch. "Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte eine Sprecherin in Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen den Beschluss ein. Nun muss das Oberlandesgericht Frankfurt in dem Fall entscheiden (Az.: 943 OWI 7411 Js 233764/07). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte argumentiert, der Stuttgarter Autobauer habe es leichtfertig unterlassen, das Ausscheiden seines Vorstandschefs unverzüglich zu melden. Bereits vor Veröffentlichung der Mitteilung über den geplanten Schrempp-Rücktritt am 28. Juli 2005 soll es Insider-Informationen gegeben haben. Dagegen argumentierten nun die Amtsrichter, zu dem Zeitpunkt sei der rechtliche Begriff einer "hinreichenden Wahrscheinlichkeit" im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes nicht verbindlich ausgelegt gewesen. Daher sei aufgrund eines unvermeidbaren Verbotsirrtums eine Schuld ausgeschlossen. Die Frage einer Sorgfaltspflichtverletzung habe daher gar nicht mehr geprüft werden müssen. Mit dem Richterspruch sind die Rechtsstreitigkeiten um das Ausscheiden des früheren Top-Managers aber für Daimler noch nicht beendet. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart muss am 19. September die damalige und heutige Führungsspitze des Autobauers Rede und Antwort in dem Fall stehen. Neben Schrempp sind auch der amtierende Daimler-Chef Dieter Zetsche und der ehemalige DaimlerChrysler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper von dem Gericht geladen, zu der angeblich verspätete Rücktrittsmitteilung Stellung zu nehmen. Zetsche war für Schrempp auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden gerückt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte zuvor eine frühere Entscheidung des OLG aufgehoben, wonach der Konzern die Personalentscheidung rechtzeitig bekanntgegeben habe. Grund dafür ist, dass nach Ansicht der BGH-Richter das OLG in dem bundesweiten Musterprozess bei der Beweisaufnahme Fehler gemacht hat. Hintergrund dieses Zivilverfahrens war eine Schadenersatzklage von Anlegern gegen die damalige DaimlerChrysler AG. Sie hatten dem Stuttgarter DAX-Unternehmen ebenfalls vorgeworfen, die Mitteilung zu spät veröffentlicht zu haben. Nach Veröffentlichung der Mitteilung war die Aktie des Autobauers rapide gestiegen. Wären sie eher informiert gewesen, hätten sie ihre Aktien nicht – wie geschehen – kurz vor der Mitteilung verkauft, hatten die Kläger argumentiert. (dpa)
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