Donnerstag, 24.05.2012
27.01.2012
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Arbeitskreis VII

Der Staat schuldet sichere Verkehrsräume

Der VII. Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstags in Goslar, der sich mit dem Verkehrsraum der Zukunft auseinandergesetzt hat, gibt folgende Empfehlungen an die Hand:

1. Der Verkehrsraum der Zukunft muss insbesondere die demografische Entwicklung berücksichtigen. Es muss künftig verstärkt auf die Belange der ungeschützten Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen werden. Insgesamt ist die Sicherheit und Teilhabe aller Verkehrsteilnehmer angemessen zu gewährleisten. Die unreglementierte Durchmischung der Verkehre bietet dazu keine Lösung.

2. Das deutsche Recht kennt keinen Straßenraum ohne Verkehrsregeln, wie ihn manche Vertreter der Shared Space-Idee befürworten. Eine Abkehr von diesem Grundsatz ist weder wünschenswert, noch praktikabel. Ein Rückzug des Gesetzgebers müsste zwangsläufig wegen notwendiger Entscheidungen über Haftungsfragen zur Herausbildung eines richterlichen Fallrechts führen.

3. Die vorhandenen Instrumentarien der Straßenverkehrs-Ordnung samt der die Verordnung begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften reichen aus, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs auch im Lichte einer die Aufenthaltsfunktion steigernden Verkehrsberuhigung zu gewährleisten. Für örtlich begrenzte Verkehrsräume mit hohem Querungsbedarf durch Fußgänger ist besondere und umfassende Rücksichtnahme der Kraftfahrer gegenüber den Fußgängern geboten. Dazu empfiehlt der Arbeitskreis die Ausschöpfung der vorhandenen Instrumente wie den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich oder den verkehrsberuhigten Bereich. Dabei bietet sich Ersterer für Geschäftsstraßen mit Verbindungsfunktion und Letzterer für Straßen mit geringem Fahrzeugverkehr und überwiegender Aufenthaltsfunktion an. Der Arbeitskreis empfiehlt mit Blick auf künftige Entwicklungen, das Reglementarium einer ständigen Evaluierung und ggf. erforderlichen Anpassung – unter Einschluss der Fußgängervorschriften beim Überqueren der Fahrbahn – zu unterziehen.

4. Der Staat schuldet sichere Verkehrsräume. Shared Space leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Ein Vortrittsrecht für Fußgänger ist nur in Bereichen möglich, in denen sich die Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit bewegen. Ein derart niedriges Geschwindigkeitsniveau ist Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion vorbehalten. Dies erfordert eine entsprechend wirksame bauliche Gestaltung des Straßenraumes sowie eine flankierende Öffentlichkeitsarbeit.

5. Der aus eigener Verantwortung richtig handelnde Verkehrsteilnehmer ist die beste Garantie für die Verkehrssicherheit. Richtiges Verhalten wird gefördert durch selbsterklärende Verkehrsräume. Diese benötigen über die bestehenden Grundregeln des Straßenverkehrsrechts hinaus nur ein Mindestmaß an zusätzlichen Verkehrszeichen. Der Arbeitskreis empfiehlt daher, das bestehende Instrument der in regelmäßigen Abständen durchzuführenden Verkehrsschau zum Abbau des Schilderwaldes und zur Überprüfung der verbleibenden Schilder zu nutzen. (ses)

 
 
 
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