Donnerstag, 24.05.2012
25.08.2005
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Deutsche Experten glauben nicht an Aushebelung der Standortfreiheit

Mit Unverständnis haben Rechtsanwalt Uwe Brossette und ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann auf die jüngsten Vorgänge rund um die Niederlassungsfreiheit reagiert. Wie wir gestern berichteten, wird in den Niederlanden derzeit die Möglichkeit geprüft, Niederlassungsklauseln auch über den 1. Oktober hinaus in den Händlerverträgen zu erhalten. Für Brossette ein Ding der Unmöglichkeit: "Die Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) sagt ganz klar, dass die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit eine schwarze Klausel ist." Das heiße, wenn ein Hersteller oder Importeur eine Niederlassungsklausel beibehält, verliert er die Freistellung. Von Beamten der EU-Kommission wäre diese Interpretation auch immer wieder bestätigt worden. Brossette hält es daher für möglich, dass sich die Kommissarin wohl eher zu den theoretischen Möglichkeiten einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit geäußert habe, die allerdings in der Vertragsrealität keine unmittelbare Entsprechung fänden. Auch ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann erachtet das Thema in Deutschland als nicht mehr relevant: "Die meisten Vertriebsverträge enthalten gar nicht mehr die alten Standortklauseln, sondern schon solche Regelungen, wonach ab 1. Oktober 2005 den Vertriebspartnern gestattet wird, ohne Zustimmung des jeweiligen Herstellers/Importeurs Verkaufs- und Auslieferungsstellen zu eröffnen. Diese Klauseln müssten dann in allen Verträgen geändert werden. Das erscheint meines Erachtens völlig absurd. Warum sollten Händler ihre Hersteller/Importeure bitten, den geltenden Vertriebsvertrag zu ändern und den Händlern Rechte zu nehmen, die der Vertrag bietet?" Ford winkt ab Eine Änderung der Händlerverträge bedürfe außerdem der einvernehmlichen Zustimmung aller Händler. Dies wäre wohl in Deutschland sehr schwer durchsetzbar. Die Niederländer sehen darin kein Problem, dort seien die Händlerverbände berechtigt für alle Händler zu verhandeln. Ihre Verhandlungsergebnisse seien dann für alle Händlerverbands-Mitglieder bindend, erklärte BOVAG Pressesprecher Marc von Dansik. Für Woltermann stellt sich aber die Frage, ob die holländischen Händler die Risiken sehen: "Sie verzichten – wenn die Umsetzung in Holland wie geplant funktioniert – darauf, Verkaufs- und Auslieferungsstellen ohne Zustimmung des Herstellers/Importeurs zu errichten. Ihre Kollegen im europäischen Ausland, z.B. in Deutschland, tun das nicht. Dann kann ein deutscher Händler Verkaufs- und Auslieferungsstellen in Holland eröffnen, der holländische hingegen kann sich nicht wehren. Das macht doch gar keinen Sinn." Beim Fabrikat Ford, das von einem niederländischen Pressedienst als Kandidat für die Sonderregelungen genannt wurde, ist das Thema inzwischen auch durch. Der Geschäftsführer des deutschen Ford-Händlerverbandes Johann Gesthuysen erklärte dazu: “Der Ford-Partnerverband hat diese Option geprüft und festgestellt, dass ein Festhalten an der Location Clause praktisch nicht durchführbar ist.” Ford müsste mit jedem einzelnen Händler Einigkeit herbeiführen. Außerdem müsste der Hersteller den Nachweis, dass der Wettbewerb durch die Beibehaltung der Niederlassungsklausel nicht beeinträchtigt ist, erbringen. Auch das sei kaum durchführbar, da letztlich eine Rechtssicherheit nicht gewährleistet werden könnte. In den letzten Tagen haben Hersteller und Partnerverband deswegen gemeinsam die Standards für die Verkaufs- und Auslieferungsstellen verabschiedet. Sie werden in den nächsten Tagen veröffentlicht. Antje Woltermann rät den deutschen Fabrikatshändlern dringend, das eigene Unternehmen auf die Niederlassungsfreiheit auszurichten. Denn die tritt in fünf Wochen in Kraft. (Doris Plate)

 
 
 
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