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AUTOHAUS SteuerLuchs: Die bunte Lohnsteuerkarte bleibt

28.12.2011 11:50 Uhr
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig

Die neue elektronische Lohnsteuerkarte sollte wurde erst auf 2012 und jetzt auf 2013 verschoben. Das kann für Arbeitnehmer zu einigen Unannehmlichkeiten führen. AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig klärt auf.

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Noch ein weiteres Jahr bleibt uns die bunte Lohnsteuerkarte aus Pappe erhalten. Die neue elektronische Lohnsteuerkarte sollte ja schon 2011 kommen. Dieser Termin wurde erst auf 2012 und jetzt auf 2013 verschoben. Das kann für Arbeitnehmer zu einigen Unannehmlichkeiten führen. Wer z. B. seinen Arbeitsplatz wechselt, muss nicht nur die alte Lohnsteuerkarte seinem neuen Arbeitgeber vorlegen, sondern er braucht noch zusätzlich einen Ausdruck seiner elektronisch gespeicherten Daten vom Finanzamt.

Die Finanzämter verschicken seit Oktober 2011 Infobriefe an alle Steuerpflichtigen, in denen die elektronisch gespeicherten Daten aufgeführt sind. Diese Daten sollte der Steuerpflichtige genau überprüfen. Denn nicht immer sind sie fehlerfrei. Wer seinen Infobrief bis heute noch nicht erhalten hat, sollte ihn beim Finanzamt anfordern.

Der Arbeitnehmer sollte auch 2012 kontrollieren, ob sein Arbeitgeber korrekte Daten hat. In den letzten beiden Jahren können sich Änderungen ergeben haben. Diese Änderungen können zum Beispiel nach einer Heirat die Steuerklasse sein oder aber die Geburt eines Kindes. Möglicherweise haben sich Freibeträge geändert, wie z. B. Fahrten Wohn- und Arbeitsstätte oder Werbungskosten. Diese Änderungen werden nur noch elektronisch beim Finanzamt erfasst und nicht auf der alten Lohnsteuerkarte. Arbeitnehmer, bei denen sich Änderungen ergeben haben, müssen diese dem Finanzamt mitteilen. Danach sollten Sie sich einen Ausdruck Ihrer elektronisch gespeicherten Daten geben lassen und diese im Lohnbüro abgeben. Denn falsche Angaben führen zu einer falschen Lohnsteuerberechnung. Dies kann je nach Fall zu viel oder zu wenig Lohnsteuer sein. Ein Ausgleich findet dann erst bei der nächsten Steuererklärung statt.

Tipp: Ist der Nettolohn aufgrund fehlerhafter Angaben zu niedrig berechnet, hat dies z. B. Auswirkungen auf Eltern- oder Arbeitslosengeld.

Brauchen auch Sie einen Steuer-Tipp? Dann schicken Sie Barbara Lux-Krönig von der Kanzlei Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner einfach eine E-Mail: lux@raw-partner.de

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