Fünf vor zwölf erfährt der europäische Automobilhandel nicht durch seinen europäischen Verband Cecra, sondern durch die EU-Parlamentarier einschlägige Unterstützung in Sachen Branchen-GVO. Am 6. April 2010 wandte sich bereits der Freiburger EU-Abgeordnete und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab (CDU), direkt an den neuen Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia und trug über die GVO-Vorlage 2010 massive Bedenken vor.
Am Dienstagabend dieser Woche verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig eine Resolution des Europäischen Parlaments zur Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung. Diese hat für die Kommission zwar keine verbindliche Verpflichtung, dennoch wird sich die Wettbewerbskommission den Einlassungen stellen müssen – zumal sich die Abgeordneten darüber beschweren, dass das EU-Parlament nicht rechtzeitig informiert wurde und dass dem Haus nicht alle Dokumente zur Information übersandt wurden, womit eine umfassende Diskussion nicht möglich war.
Jeder Händler wundert sich beispielsweise, wie die EU-Kommission 2002 mit aller Vehemenz den Mehrmarkenhandel einführte. Und in der Neuregelung für 2013 soll diese freiheitliche Weichenstellung wieder zurückgenommen werden. Sprich: Die Industrielobby war hier über die Jahre kräftigst am Wirken. Schließlich werden diese "Werksvertreter" erfolgsabhängig bezahlt. Das ist die Wahrheit!
Die EU-Parlamentarier stellen u.a. den Mehrmarkenhandel zur Neudiskussion. Ferner wehren sich die Abgeordneten zu recht dagegen, dass zum 1. Juni 2010 bereits sämtliche Regelungen für 2013 verbindlich festgezurrt werden sollen. Sie fordern rechtzeitig vor dem 31. Mai 2013, also vor dem Auslauf der Übergangsfrist für die Vertriebsregelungen, eine vollständige Neubewertung der Wettbewerbsbedingungen für neue Automobile (Primärmarkt). Richtig so! Unter der Hand ist bereits zu erfahren, dass die Hersteller den 1. Juni 2010 abwarten wollen, sich in Sicherheit der Neuregelung für 2013 begeben und zum 1. Januar 2011 bereits sämtliche Händlerverträge kündigen wollen, um ihre exklusiven Markenvorstellungen stringent und zeitgerecht umzusetzen.
Auch hinsichtlich der Vertragskündigung, der Laufzeit der Verträge, der Schlichtung von Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren und Übertragung von Unternehmen innerhalb des Netzes fordern die EU-Parlamentarier eine Neubewertung, damit in allen EU-Ländern dazu einheitliche Interpretationsmöglichkeiten geschaffen werden, um ein Minimum an Gleichberechtigung für die Händler sicherzustellen. Sie verlangen ferner, dass sie vor einer endgültigen Entscheidung zur GVO 2010 zum 1. Juni 2010 zu Konsultationen hinzugezogen werden. Im Klartext: Vor dem 25. Mai wird es aus Brüssel keine offizielle Verkündung der neuen GVO 2010 geben.
Bleibt zu hoffen, dass den "Werksleimern" und "Lobby-Akteuren" in Brüssel noch rechtzeitig vor dem 1. Juni 2010 das Handwerk gelegt wird. Ein Hoch den EU-Abgeordneten und all jenen, die im Hintergrund die Kontakte zu den EU-Parlamentariern in dieser Sache gesucht und wirkungsvoll gefunden haben.
Charles de Marcilly