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Nissan Patrol GR: Wasser ja, aber nicht zu tief.
Garantiestreit
Ein Pkw ist kein Boot
"Die Benutzung eines Pkw als Boot" stellt keinen vertragsgemäßen Gebrauch dar und ist somit auch nicht durch eine Neuwagengarantie abgedeckt. Dieser Argumentation eines beklagten Händlers ist kürzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht gefolgt (Az.: 4 U 185/07). Es wies die Klage eines Neuwagenkäufers ab, der die Reparaturkosten von über 7.250 Euro für einen Wassereintritt in seinen Nissan Patrol GR von dem Händler ersetzt haben wollte. Der Kunde hatte beim Neuwagenkauf ein "Nissan-Pan-Europe-Garantiezertifikat" abgeschlossen. 18 Monate später kam es zu einem Wassereintritt in den Fahrzeuginnenraum, der u.a. zu Feuchtigkeitsschäden am Fensterhebermotor und am Zentralverriegelungsschalter führte. Zudem kam es zu Funktionsausfällen bei der Heckscheibenheizung und der Zentralverriegelung, außerdem leuchtete die Airbag-Anzeige. In seiner Klage bezog sich der Nissan-Fahrer auf eine Aussage des Werbeprospekts, in der es heißt. "Er (der Nissan Patrol GR) kann durch erstaunliche 700 mm Wassertiefe waten." Er sei zum Zeitpunkt des Wassereintritts allerdings durch eine maximal 58 cm tiefe Wasserfläche gefahren. Ein Sachverständiger hatte dagegen festgestellt, dass bei dieser Tiefe ein Wassereinbruch nur bei nicht korrekt geschlossenen Türen möglich gewesen wäre, was allerdings kein Mangel darstelle und somit auch kein Garantiefall sei. (ng)
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(Foto: Nissan)
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