Donnerstag, 24.05.2012
18.09.2009
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Fiat-Händler vs. Importeur

Entscheidung im Teile-Rabattprozess naht

Im Teile-Rabattprozess mit der Fiat Group Automobiles Germany AG hat der Verband der Konzern-Händler und -Servicebetriebe Deutschland am vergangenen Mittwoch anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht einen Zwischenvergleich beschlossen. Der Vergleich ist auf den 30. September 2009 befristet und muss nun von beiden Seiten bestätigt werden. Der Händlerverband hat offiziell eine Klage beim Landgericht Frankfurt gegen die Fiat Group Automobiles Germany AG laufen (wir berichteten). Dort geht es inhaltlich um eine unzulässige Klausel im Händlervertrag, die erhebliche Auswirkung auf die Teilemarge hat. (hb)

 
 
 
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